Josef Schuster, Juden, Zentralrat, Zentralrat der Juden
Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschaland © Zentralrat der Juden in Deutschland

Schuster fordert

Keine Prüfungen an jüdischen Feiertagen

An den Feiertagen Jom Kippur und Pessah besteht für Juden ein Schreibverbot. Zentralratspräsident Schuster fordert von Hochschulen mehr Rücksicht auf jüdische Feiertage. Prüfungen sollten an anderen Tagen stattfinden.

Donnerstag, 17.01.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 21.01.2019, 16:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, fordert Rücksicht auf jüdische Feiertage bei der Festlegung von Prüfungsterminen an Universitäten. Die Situation sei äußerst unbefriedigend und sorge in der jüdischen Gemeinschaft verständlicherweise für Ärger, sagte Schuster der Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“.

Religiösen jüdischen Studierenden sei es unmöglich, an Feiertagen Klausuren zu schreiben, sagte Schuster. „Es wäre zu prüfen, ob die bisherige Regelung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.“ Bund und Länder und schließlich die Universitäten stünden hier zum einen in einer historischen Verantwortung, zum anderen gelte es, das Schreibverbot an jüdischen Feiertagen zu respektieren.

___STEADY_PAYWALL___

Schreibverbot an Feiertagen

Es gehe zum Beispiel beim zweiten medizinischen Staatsexamen um Termine im Oktober und April, die in diesem Jahr mit dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur und im Jahr 2020 mit den hohen jüdischen Festtagen Pessach zusammenfallen. Ihm könne niemand erzählen, dass es unmöglich sei, Prüfungen auf Werktage zu legen, die keine jüdischen Feiertage mit Schreibverbot sind, sagte der Zentralratspräsident.

In anderen Fächern – wie Jura – seien die Examenstermine nicht bundesweit zur gleichen Zeit, sondern in den einzelnen Bundesländern terminiert. „Da müsste das erst recht möglich sein“, sagte Schuster.

Seit zehn Jahren nichts unternommen

Das Problem gibt es nach seinen Aussagen seit mehr als zehn Jahren. Seitdem stehe der Zentralrat wegen des Themas in intensivem Kontakt mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und auf Landesebene – bislang aber mit wenig überzeugenden Reaktionen, kritisierte Schuster: „Zwar betonen alle, wie wichtig ihnen religiöse Vielfalt und die Religionsfreiheit seien, aber wirkliche Schritte für eine Lösung des Problems wurden nicht unternommen.“

Der Zentralrat werde an die Bundesregierung und die Länder herantreten, um Möglichkeiten auszuloten, wie die Verwaltungsvorschriften so überarbeitet werden können, dass jüdische Feiertage künftig berücksichtigt werden, kündigte Schuster an. (epd/mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Ute Plass sagt:

    Ich hielte es für gescheiter, wenn im vermeintlich christlich-jüdischen Abendland es auch gesetzliche Feiertage geben würde, welche die kulturelle, religiöse Vielfalt hierzulande widerspiegeln würde.
    Es sollte selbstverständlich sein, dass die wichtigsten jüdischen, muslimischen … Feste ebenso wie die christlichen, als gesetzlicher, sprich arbeitsfreier Feiertag für alle, gesetzt würden. Das diente
    der sog. Integration sicherlich mehr als die vielen Sonntagsreden darüber.

    „Sonderbehandlungen“ der Art, wie sie der Zentralratsvorsitzende Schuster erwartet, würden damit überflüssig.

  2. Jacky sagt:

    .. und die nächste unsinnige Religion bedingt ein generelles Schreibverbot. Da fordern wir dann Spracherkennung für ALLE.
    Und bitte kommen sie nicht mit „ist doch quatsch“. Was quatscih ist und was nicht liegt bei Religionen ja i Auge des Betrachters.

    Daher -keine Sonderbehandlung für niemanden. Alle religiösen Sonderbehandlungen die mit Einschränkungen anderer einhergehen sind abzuschaffen.
    Dazu zählen „Sonderwünsche“ bei den Speisen, Gebetsräume in öffentlichen Einrichtungen und Bekleidungsvorschriften.