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Petition

Netzwerk will Bürgen für Flüchtlinge entlasten

Helfer, die für Flüchtlinge gebürgt haben, damit sie in Deutschland bleiben können, werden in einer umstrittenen Praxis jetzt zur Kasse gebeten - bis zu 20.000 Euro. Dagegen regt sich Widerstand. Im Oktober wird erstmals ein Gericht über die Rechtmäßigkeit verhandeln.

Von Thomas Krüger Donnerstag, 14.09.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.09.2017, 17:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ein Netzwerk aus Initiativen und Kirchenvertretern in Minden will mit Petitionen an den Bundestag und den nordrhein-westfälischen Landtag Helfer entlasten, die für Flüchtlinge gebürgt haben. Die Verpflichtung zur privaten Übernahme der Kosten staatlicher Sozialleistungen an Flüchtlinge sollten nach einer Anerkennung eines Asyl- oder Flüchtlingsstatus enden, forderte Rüdiger Höcker vom Welthaus Minden im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst. „Wir appellieren an den Bundestag, eine Änderung des Integrationsgesetzes zu beschließen“, sagte der evangelische Theologe.

Die Unterzeichner rufen den Düsseldorfer Landtag auf, über den Bundesrat eine Gesetzesänderung anzustoßen. In einem ersten Schritt solle das Bundessozialministerium die Aussetzung der Rückforderungen veranlassen, erläuterte der frühere Gelsenkirchener Superintendent Höcker, der ehrenamtlich im Welthaus mitarbeitet. „Dann lässt sich die Sachlage in Ruhe klären.“

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Von den Petitionen an die Parlamente werde eine schnelle Lösung des Problems im Sinne der Betroffenen erhofft, erläuterte Höcker. „Die ersten Rechnungen werden von den Behörden schon angemahnt.“

Bis zu 20.000 Euro

In den vergangenen Monaten hatten Job-Center und Sozialämter Rechnungen an Menschen geschickt, die in den Jahren 2014 und 2015 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben hatten. Dabei geht es laut Höcker um bis zu 20.000 Euro je Einzelfall. Nur aufgrund solcher Bürgschaften konnten Syrer damals vor dem Bürgerkrieg nach Deutschland fliehen.

Die Geltungsdauer dieser Verpflichtungen war allerdings ungeklärt: In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus aus. Aus Sicht der Bundesregierung galt die Verpflichtung aber auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für „Altfälle“ auf drei Jahre reduziert wurde.

Erste Gerichtsverhandlung im Oktober

Auch in Hessen regt sich massiver Widerstand gegen die umstrittene Praxis. Dort blicken Flüchtlingsinitiativen mit Spannung auf das Gießener Verwaltungsgericht, das am 5. Oktober zum ersten Mal mündlich über die Rechtmäßigkeit der Bürgschaften verhandelt.

Wie viele Verpflichtungserklärungen bundesweit unterschrieben wurden, ist nicht bekannt. Rund 15.000 syrische Flüchtlinge waren nach Angaben von Pro Asyl bis Mitte 2015 allein über Aufnahmeprogramme der Bundesländer eingereist. (epd/mig) Aktuell Panorama

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