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Die libysche Flagge © Ben Sutherland @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Bundestag-Gutachten

Libyen verstößt gegen Völkerrecht

Die Verhinderung von Seenotrettern weit vor den Küsten Libyens verstößt einem Gutachten des Bundestages zufolge gegen Völkerrrecht. Libyen hatte eigenmächtig eine "Such- und Rettungsregion" ausgerufen, die bis weit in internationales Gewässer ragt.

Dienstag, 05.09.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 05.09.2017, 17:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Libyen verstößt aus Sicht der Juristen des Deutschen Bundestages mit der Behinderung von Seenotrettern weit vor seiner Küste gegen das Völkerrecht. „Das Recht auf freie Schifffahrt gilt auch für eine Such- und Rettungs-Zone jenseits des Küstenmeeres“, zitiert die Neue Osnabrücker Zeitung aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments. Ein Staat dürfe Schiffen nicht die Einfahrt in diese Gewässer verwehren.

Zwar habe ein Staat in dieser Zone gewisse Kontrollrechte, müsse aber das Recht auf freie Seefahrt respektieren: „Die Behinderung von Seenotrettungsoperationen fällt nicht darunter.“

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Libyen hatte vor einigen Wochen eigenmächtig eine „Such- und Rettungsregion“ ausgerufen, die bis weit in internationales Gewässer ragt. In dieser Zone beansprucht Libyen Hoheitsgewalt, droht privaten Hilfsorganisationen und erklärt sich allein zuständig für Seenotrettungen. Viele private Seenotretter haben ihre Einsätze deshalb vorerst eingestellt. (epd/mig)

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