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Grenze zur Bundesrepublik Deutschland © Manolo Gómez @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Sechs Monate

Weiter Grenzkontrollen zu Österreich wegen Flüchtlingen

Die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze sollen für ein weiteres halbes Jahr weitergehen. Der EU-Ministerrat begründete die Ausnahmegenehmigung wegen der anhaltenden Flüchtlingsmigration.

Freitag, 12.05.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.05.2017, 22:07 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

An der Grenze zu Österreich dürfen die Grenzkontrollen auch diesen Sommer weitergehen. Der EU-Ministerrat hat am Donnerstag in Brüssel die Ausnahmegenehmigung von den Schengen-Regeln von ab sofort für ein weiteres halbes Jahr gebilligt. Neben Deutschland darf Österreich selbst an seiner Grenze zu Ungarn und zu Slowenien weiter kontrollieren. Die Genehmigung gilt ferner für Dänemark und Schweden sowie für Norwegen, welches zwar nicht der EU, aber dem Schengen-Raum angehört.

Eigentlich sind im Schengen-Raum Grenzkontrollen tabu. Wegen der großen Zahl irregulärer Migranten, die vor allem über Griechenland in die EU kamen, wurden im Mai 2016 aber mehreren Staaten die Kontrollen erlaubt. Diese Erlaubnis wurde jetzt zum dritten Mal verlängert. Zwar gebe es Fortschritte, heißt es im aktuellen Beschluss des Ministerrats. Dennoch sei immer noch „eine große Zahl von irregulären Migranten in Griechenland und auf der westlichen Balkanroute präsent“. Daher bestehe das Risiko der sogenannten Sekundärmigration weiter, bei der Migranten sich ohne Erlaubnis zwischen verschiedenen EU-Ländern bewegten.

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Innenminister Thomas de Maizière (CDU) begrüßte den von Deutschland mitgetragenen Ratsbeschluss. „Die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze sind aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen derzeit weiterhin erforderlich“, erklärte er. Mehrere andere Länder waren gegen den Beschluss. Griechenland etwa hatte am Mittwoch in Brüssel erklärt, „dass keine konkreten Erkenntnisse dafür vorliegen, dass eine Sekundärmigration aus seinem Hoheitsgebiet in andere Mitgliedstaaten der EU eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in den betreffenden Staaten darstellen könnte“. (epd/mig)

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