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Griechenland © takistmr @ flickr.com (CC BY 2.0)

Dublin wird aktiviert

Flüchtlinge sollen nach Griechenland zurückgeschickt werden

Zahlreiche Flüchtlinge sind in den vergangenen Jahren von Griechenland weiter nach Deutschland gezogen. Zurückgeschickt werden konnten sie nicht, weil das sogenannte Dublin-System ausgesetzt war. Das will die EU-Kommission nun ändern. Menschenrechtsorganisationen kritisieren scharf.

Freitag, 09.12.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 14.12.2016, 21:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Flüchtlinge, die aus Griechenland in andere EU-Staaten weitergezogen sind, sollen ab Anfang 2017 wieder zurückgeschickt werden können. Die Zustände im griechischen Asylsystem hätten sich gebessert, so dass das sogenannte Dublin-Verfahren schrittweise wieder anlaufen soll, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel. Seit 2011 waren die Rückführungen ausgesetzt. Das führte dazu, dass Deutschland und andere EU-Staaten zu bevorzugten Zielen von Flüchtlingen wurden, für die eigentlich Griechenland zuständig gewesen wäre. Das Bundesinnenministerium begrüßte die Brüsseler Vorschläge.

Nach dem Dublin-System ist in der Regel derjenige EU-Staat für einen Flüchtling zuständig, in dem dieser zuerst europäischen Boden betreten hat. Wenn er trotzdem weiterzieht, kann er ins Erstaufnahmeland zurückgeführt werden. Allerdings wurde dieser Mechanismus 2011 für Griechenland ausgesetzt. Denn der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatten schwere Mängel im griechischen Asylsystem ausgemacht.

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EU: Lage in Griechenland besser geworden

Die EU-Kommission hält die Lage nun für bedeutend besser als vor fünf Jahren. Dennoch mahnte sie weitere Änderungen an. Griechenland müsse für eine angemessene Unterbringung von Asylbewerbern insbesondere im Winter sorgen. Es solle genug Personal im Asylsystem einstellen und den kostenlosen Rechtsbeistand für Schutzbedürftige gemäß dem EU-Recht garantieren, lauten einige der Forderungen.

Daher sollen die Rückführungen schrittweise wiedereingeführt werden und hauptsächlich Menschen betreffen, die ab dem 15. März 2017 irregulär nach Griechenland eingereist und dann weitergezogen sind. Wer heute schon in Griechenland oder gar in einem anderen EU-Land wie Deutschland angekommen ist, hat keine Dublin-Rückführung zu fürchten.

Entscheidung liegt bei den Regierungen

Die Brüsseler Behörde gab am Donnerstag lediglich eine Empfehlung ab. Die Entscheidung über Rückführungen oder deren Aussetzung liegt bei den Regierungen, die sich wiederum an die Richtersprüche von 2011 halten müssen. Deutschland hat seine Überstellungen aktuell bis zum 8. Januar 2017 ausgesetzt, wie das Bundesinnenministerium am Donnerstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. Generell unterstütze das Ministerium den Vorschlag aus Brüssel. „Die Sicherstellung eines funktionierenden Dublin-Systems ist unerlässlicher Bestandteil der umfassenden Bemühungen zur Stabilisierung der Asyl-, Migrations- und Grenzpolitik“, erklärte eine Sprecherin.

Scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Kritik kam von Nichtregierungsorganisationen. „Die Aufnahmebedingungen für viele Asylbewerber in Griechenland sind immer noch unmenschlich“, erklärte Amnesty International in Brüssel: „Es ist unmöglich, unter solchen Bedingungen Menschen zurückzuschicken.“ Pro Asyl kritisierte die Empfehlung ebenfalls scharf.

Dabei will die EU-Kommission möglichen Missständen zuvorkommen. Um sicherzugehen, dass es allen zurückgeführten Flüchtlingen in Griechenland gut geht, soll das Land laut EU-Kommission für jeden von ihnen individuelle Garantien aussprechen, dass er dort gemäß EU-Standards behandelt wird. „Verwundbare Antragsteller, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, sollten zunächst überhaupt nicht nach Griechenland geschickt werden“, erklärte die Kommission. (epd/mig) Leitartikel Politik

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