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Islamverbände unter der Lupe

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Überprüfung der islamischen Verbände angekündigt. Auf dem Prüfstand stehe eine mögliche Nähe der Verbände zum türkischen Staat. Ditib weist die Vorwürfe zurück.

Freitag, 26.08.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 28.08.2016, 12:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Vor einer möglichen Anerkennung von islamischen Verbänden als Religionsgemeinschaft hat die nordrhein-westfälische Landesregierung weitere Überprüfungen eingeleitet. Dabei soll nach dem Putsch in der Türkei die Nähe der Verbände zum türkischen Staat unter die Lupe genommen werden, wie das Landesministerium für Bundesangelegenheiten und Europa am Donnerstag in Düsseldorf erklärte. Die Landesregierung habe den Gutachter, der mit der religionswissenschaftlichen Prüfung des Status der islamischen Verbände befasst sei, um zusätzliche Einschätzungen gebeten.

Die Düsseldorfer Staatskanzlei prüft seit dem vergangenen Jahr einen Antrag mehrerer Verbände, als Religionsgemeinschaften mit erweiterten Rechten anerkannt zu werden. Es geht um die Türkisch-Islamischen Union (Ditib), die Islamische Religionsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen sowie die nordrhein-westfälischen Landesverbände der Islamischen Kulturzentren und des Zentralrats der Muslime in Deutschland.

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Ditib weist Vorwürfe zurück

Mehrere Bundesländer hatten die Kooperation mit der vom türkischen Staat finanzierten Ditib infrage gestellt, weil sie nach dem vereitelten Putschversuch in der Türkei Einflussversuche von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan befürchten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte vor wenigen Wochen angekündigt, die Gespräche mit den islamischen Verbänden zum Islamunterricht an Schulen vorerst auszusetzen.

Das Land Hessen hingegen hält an seiner bereits bestehenden Zusammenarbeit mit Ditib fest. Eine Einwirkung aus dem Ausland habe man bisher nicht beobachten können. Ditib selbst weist die Vorwürfe ebenfalls als haltlos zurück.

Nordrhein-Westfalen hatte zum Schuljahr 2012/13 als erstes Bundesland einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet. Verfassungsrechtlich ist es nicht zulässig, Religionsunterricht ohne die Mitwirkung der betreffenden Religionsgemeinschaft einzuführen. Weil anerkannte islamische Religionsgemeinschaften bislang fehlen, werden sie in NRW zeitlich befristet durch einen Beirat ersetzt. In dem Gremium ist auch die Ditib vertreten. (epd/mig) Aktuell Politik

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