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Ein Volkswagen in China © shizhao @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Bundesregierung

Deutsche Unternehmen im Ausland sollen nicht auf Menschenrechte achten müssen

Mit einem "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" will die Regierung die Unternehmen zur Einhaltung menschenwürdiger Produktionsbedingungen im Ausland drängen. Eine Verbindlichkeit sieht der Entwurf aber offenbar nicht vor.

Mittwoch, 22.06.2016, 20:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 23.06.2016, 16:31 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Ob Smartphone oder Auto, Markenklamotten oder Schokolade: Deutsche Konsumgüter werden im Ausland oft unter unwürdigen Bedingungen produziert. Ein „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte„, für den nun ein Entwurf vorliegt, setzt hier an und ermahnt deutsche Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte bei Auslandsgeschäften. Gesetzlich verpflichtet werden sollen die Konzerne nach Medienberichten vom Mittwoch allerdings nicht. Entwicklungs- und Menschenrechtsexperten zeigen sich enttäuscht.

Es werde „erwartet“, dass deutsche Unternehmen ihre Lieferketten analysieren und „nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen verhüten und mildern“, heißt es den Berichten zufolge in dem 50-seitigen Papier. Der deutsche Aktionsplan soll UN-Leitprinzipien umsetzen, die vor fünf Jahren vom Menschenrechtsrat in Genf verabschiedet wurden.

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Der Plan wurde in rund zweijährigen Konsultationen mehrerer Ressorts erstellt und soll in den kommenden Monaten beschlossen werden. Der Entwurf solle „für Klarheit sorgen, indem er allen Beteiligten ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten aufzeigt“, sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), dem Evangelischen Pressedienst.

Keine Verbindlichkeit für private Wirtschaft

Der Text sieht laut Frankfurter Rundschau allerdings lediglich für Unternehmen „im öffentlichen Eigentum oder unter staatlicher Kontrolle“ eine verbindliche Festlegung auf Sorgfaltspflichten vor. Die private Wirtschaft dagegen soll unter anderem „potenzielle Risiken ihrer Geschäftstätigkeit identifizieren und Abhilfemaßnahmen einleiten“. Ziel sei, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die „beschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integrieren“.

Konkrete Sanktionen würden nicht angedroht, berichtete der Deutschlandfunk, dem der Entwurf ebenfalls vorliegt. Sollte das Ziel auf freiwilliger Basis nicht erreicht werden, würden dann „weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen“ geprüft.

Ungebremster Raubbau an Mensch und Natur

Der Grünen-Politiker Uwe Kekeritz kritisierte, Unternehmen und Wirtschaftsverbände hätten jede Form der Verbindlichkeit aus dem Papier herausverhandelt. Unternehmerische Verantwortung auf freiwilliger Ebene einzufordern, sei bislang aber nicht gelungen. „So kommt es in den internationalen Lieferketten immer wieder zu ungebremsten Raubbau an Mensch und Natur“, erklärte Kekeritz, der entwicklungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag ist.

Auch Sarah Lincoln, Expertin für Menschenrechte und Arbeitsbedingungen bei „Brot für die Welt“, kritisiert einen Mangel an Verbindlichkeit. Eine gesetzliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen sei notwendig. Dass der vorgelegte Entwurf weiterhin auf freiwillige Maßnahmen setze, sei völlig unzureichend, sagte sie dem epd. Alle bisherigen Erfahrungen zeigten, dass effektive Anreize, aber auch Sanktionen erforderlich seien.

In dem Text zum Nationalen Aktionsplan sind der Süddeutschen Zeitung zufolge auch politische Ansatzpunkte im internationalen Rahmen formuliert. So wolle die Bundesregierung von der EU fordern, dass bei Handels- und Investitionsabkommen mit Drittstaaten noch vor dem Abschluss mögliche Folgen für die Menschenrechte untersucht werden. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft

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