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Schulmäppchen © birgitta hohenester / pixelio.de, bearb. MiG

Erster Schultag in NRW

Religiöser Zwang an staatlichen Schulen

In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. In Nordrhein-Westfalen steht dieser Grundsatz nur auf dem Papier. Dort können Grundschulkinder von staatlichen Grundschulen ausgeschlossen werden - wenn sie "einer falschen Religion" angehören. Von Max Ehlers

Von Mittwoch, 12.08.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.08.2015, 12:09 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. Entsprechend dürften religiöse Kriterien bei der Aufnahme an öffentlichen Schulen keine Rolle spielen. Und doch: Gerade einmal zwei Jahre ist es her, dass die Aufnahme eines Kindes vom Schulleiter einer Grundschule in Paderborn abgelehnt wurde, weil der Junge muslimisch war. Oder genauer: Weil die Eltern der verpflichtenden Teilnahme an katholischem Religionsunterricht und dem Besuch von Schulgottesdiensten nicht zustimmen wollten. So kam es, dass der 6-jährige Bülent (MiGAZIN berichtete) als einziges Kind aus seinem Kindergarten nicht an der Schule in seiner Straße aufgenommen wurde. Die Eltern zogen bald darauf innerhalb der Stadt um, um ihren beiden Kindern den fußläufigen Besuch einer Grundschule ohne verpflichtenden Religionsunterricht zu ermöglichen.

Diese Woche erleben in Nordrhein-Westfalen 150.000 Kinder ihren ersten Schultag. Viele von ihnen besuchen nicht die nächstgelegene Grundschule, weil ihre Eltern sich keinem religiösen Zwang unterwerfen wollen. Und viele Eltern entscheiden sich bewusst für eine Bekenntnisschule, auch wenn diese weiter entfernt ist. Und zwar nicht aus religiöser Überzeugung. Dazu Prof. Dr. Rösner vom Institut für Schulentwicklungsforschung der TU Dortmund: „Das Motiv für die Wahl einer Bekenntnisschule ist bekanntermaßen in erster Linie die Zusammensetzung der Schülerschaft aus einer gehobenen gesellschaftlichen Schicht, nicht so sehr das Bekenntnis. Die Konsequenz daraus ist, dass diese Schüler den anderen Grundschulen zur Schaffung einer breiten Heterogenität fehlen.“

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In den 1950er Jahren war eine konfessionelle Trennung von Kindern an der Volksschule in vielen Bundesländern die Regel. Nach und nach einigte sich die Politik in fast allen Bundesländern jedoch darauf, dass Kinder an der Grundschule ungeachtet ihrer Konfession und Religionszugehörigkeit zusammen lernen sollen. Nur in NRW gibt es bis heute flächendeckend staatliche Bekenntnisschulen. Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen sind im bevölkerungsreichsten Bundesland konfessionell gebunden, die allermeisten davon katholisch, vergleichsweise wenige evangelisch, zwei sind jüdisch. In 75 der 396 Kommunen in NRW gibt es sogar ausschließlich Bekenntnisgrundschulen. Alle diese Schulen werden – ebenso wie einige wenige verbliebene Bekenntnishauptschulen – vollständig aus allgemeinen Steuermitteln finanziert und befinden sich als staatliche Schulen in Trägerschaft der Kommunen.

Die Ablehnung des Jungen in Paderborn erregte nicht nur die Gemüter, sondern bewegte auch Politik und Kirche. Sowohl die betroffenen katholischen Bistümer als auch die evangelischen Landeskirchen machten Vorschläge für eine Schulrechtsreform. Die NRW-Grünen stimmten auf ihrem Landesparteitag im Juni 2014 mit überwältigender Mehrheit einem Antrag für eine Grundschule für alle Kinder zu: Darin hieß es: „Wir GRÜNE in NRW wollen das Schulgesetz ändern und Mehrheiten für eine Verfassungsänderung suchen.“ Ohne die Änderung der Verfassung ist eine Umwandlung aller öffentlichen Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen nicht möglich.

Das Schulgesetz wurde tatsächlich im März 2015 geändert. In der Landesverfassung sind Bekenntnisschulen allerdings auch heute noch fest verankert. Grundlegende Änderungen brachte die Neuregelung daher nicht, wie der Münsteraner Verfassungsrechtler Bodo Pieroth bei einer Expertenanhörung im Landtag erklärte: „Wenn man bedenkt, dass selbst Bayern vor Jahrzehnten die öffentliche Bekenntnisschule abgeschafft hat, ist das hier ein sehr moderater Gesetzentwurf.“ Grundschulkindern kann weiterhin die Aufnahme an staatlichen Grundschulen aufgrund ihrer Religion verwehrt werden. Es wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht: Für eine Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen sind jetzt nur noch 50% der Stimmen aller Eltern erforderlich, nicht mehr zwei Drittel wie bislang. Die Hürde bleibt damit hoch: Selbst wenn die Eltern von 70% der Kinder an einer Abstimmung teilnehmen und wiederum 70% davon für eine Umwandlung stimmen, erreichen sie damit mit 49% keine absolute Mehrheit, die Schule bleibt bekenntnisgebunden. Immerhin können nun auch Schulträger eine Abstimmung über eine Umwandlung anstoßen, die Entscheidung bleibt aber bei den Eltern.

Auch die durch das Gesetz angestrebte Öffnung für Lehrkräfte anderer Konfessionen erfolgte nur halbherzig. Die Konfession stellt weiterhin einen „Aspekt der Eignung“ dar. Anders- oder nichtgläubige Lehrkräfte bleiben Bewerber zweite Wahl, die Leitungsfunktion steht ihnen auch zukünftig nicht offen.

Ausgerechnet die Grundschulen tragen damit in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens nur wenig zur Integration bei. Ein Artikel im Bonner General-Anzeiger berichtete im Juni über die dortige Situation: „Nur ein paar Straßen trennen zwei Grundschulen, in denen hier 74 Prozent und dort nur 27 Prozent Migrantenkinder lernen.“ Grund genug für die dortige Stadtratskoalition aus CDU, FPD und Grünen, sich für eine gleichmäßigere Schülerverteilung einzusetzen: „Für eine gelingende Inklusion sind diese Extrema in der Verteilung negativ“, so ihr Urteil. Voraussetzung für eine bessere Verteilung wäre eine Abschaffung staatlicher Bekenntnisschulen, die eine Änderung der Landesverfassung voraussetzt. Die aber scheitert bislang an CDU und FDP. Leitartikel Meinung

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  1. Die kuriose Situation entstand in den Beratungen zur NRW-Landesverfassung, wo CDU und Zentrum kompromißlos in einer Kampfabstimmung ihre Vorstellungen durchsetzten. Dazu gehörte sogar das Bildungsziel „Ehrfurcht vor Gott“. Der Kompromißvorschlag des SPD-Abgeordneten HEINZ KÜHN, des späteren Ministerpräsidenten von NRW, als Alternative zur „Ehrfurcht vor Gott“ das humanistisch-liberale Prinzip der „Achtung vor der religiösen Überzeugung“ zu wählen, wurde von der CDU-Zentrum-Mehrheit gegen FDP, KPD und SPD abgelehnt.

    Heinz Kühn damals:
    „Ich schulde dem Hohen Hause eine Erklärung, warum meine Fraktion dennoch abweichend von der Vorlage des Verfassungsausschußes eine neue Formulierung des Artikel 12 eingereicht hat, die folgendermaßen lautet:

    Ziel jeder Erziehung ist die Achtung vor der religiösen Überzeugung, vor der Würde des Menschen und die Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken. Die Jugend ist zu erziehen im Geiste der Menschlichkeit und der Freiheit, in der Liebe zu Volk und Staat, zur Völkergemeinschaft und zu Friedensgesinnung.

    Wenn wir die Achtung vor der religiösen Überzeugung an die Stelle der Ehrfurcht vor Gott gestellt haben, dann in erster Linie, um die Toleranz als ein wesentliches Fundament der Demokratie in diesem wichtigen Artikel des Landesgrundgesetzes zu verankern.“
    (MMP 01/128, S. 4357)

    Dass dies damals keine Mehrheit fand, ist schon peinlich genug. Warum aber heute die FDP mit der CDU gegen eine Verfassungsreform ist, bzw. warum das nicht beim letzten Schulkompromiß (tendenzielle Abschaffung der Hauptschule) mitbehandelt wurde, verstehe ich nicht. Eine Modernisierung der FDP, eine Wiederbelebung des Liberalismus Karl Hermann Flachs, von der Christian Lindner manchmal spricht, sieht jedenfalls anders aus.

    Durch das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes muss die „Ehrfurcht vor Gott“ heute verfassungskonform im Sinne des alten Kompromissvorschlags ausgelegt werden (also gegen ihren Wortlaut), deshalb tut die CDU so, als bestehe kein Handlungsbedarf.

    Bei den Grünen findet sich anscheinend mal ein guter Gedanke, immerhin. Nach dem Einsatz für den islamischen Religionsunterricht hatte ich damit nicht mehr gerechnet.

  2. matthias sagt:

    Wenn sich keine demokratisch legitimierte Mehrheit für eine Verfassungsänderung findet bleibt die Situation so in NRW.

    Integrationsfeindlich, aber verfassungsgemäß.

    Frau Kraftilanti könnte das Thema ja mit den Oppositiionsparteien besprechen.

  3. Max Ehlers sagt:

    @matthias:
    Hannelore Kraft hat offensichtlich kein Interesse daran, an der Situation etwas zu ändern. Auch Schulministerin Sylvia Löhrmann (Die Grünen) war keine treibende Kraft bei der im Frühjahr erfolgten Neuregelung. In der Schulpolitik in NRW gilt eine Konsensorientierung. Erstaunlicherweise waren die Kirchen weitaus bereiter, sich Reformen bis hin zu einer Verfassungsänderung zu öffnen, als dies bei den Oppositionsparteien CDU und FDP der Fall war.
    Ob die konkreten Diskriminierungsfälle tatsächlich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik heute noch vereinbar sind, ist fraglich. Der Münsteraner Verfassungsrechtler Wißmann argumentiert, dass auch staatliche Bekenntnisschulen unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind. Mithin sei es nicht haltbar, dass das Grundrecht auf Abmeldung vom Religionsunterricht an dieser Schulart keine Geltung habe.