Die Justiz @ pixabay, CC0 Public Domain, bearb. MiG
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Urteil

Islamische Beschneidungsfeier nicht am Karfreitag

Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. An diesem Tag soll nicht gefeiert werden. Daran sollen sich auch Muslime halten. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht und untersagte eine muslimischen Familie die Beschneidungsfeier.

Donnerstag, 15.01.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 13.02.2015, 11:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Am Karfreitag darf in Köln keine islamische Beschneidungsfeier stattfinden. Das entschied am Dienstag das Kölner Verwaltungsgericht und bestätigte damit ein städtisches Verbot. Das Fest habe auch unterhaltenden Charakter, was nicht dem besonderen Wesen des Karfreitags als sogenannter stiller Feiertag entspreche, urteilten die Richter. Die Beschneidung wird im Islam mit Koranlesungen sowie Gesang, Tanz und Essen gefeiert.

An stillen Feiertagen, zu denen der Karfreitag gehört, sind nach dem nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetz öffentliche Veranstaltungen, Märkte und gewerbliche Ausstellungen bis sechs Uhr am nächsten Morgen verboten. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind bereits ab Gründonnerstag um 18 Uhr untersagt. Auch Sportveranstaltungen, Zirkusdarbietungen und Volksfeste dürfen nicht stattfinden. Der Betrieb von Spielhallen oder Wettbüros ist ebenso untersagt wie musikalische oder sonstige Unterhaltungsaktionen in Gaststätten.

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Der Karfreitag ist einer der höchsten christlichen Feiertage. Die Gläubigen erinnern an diesem Tag an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. In den meisten Gemeinden schweigen die Glocken zu den Gottesdiensten. Taufen oder Trauungen finden nicht statt. (epd/mig)

Aktuell Recht
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  1. Tai Fei sagt:

    @aloo masala
    Sie haben ja völlig Recht. Der religiöse Anlass scheint mir hier auch eher vorgeschoben. Ferner ist das Feiertagsgesetz in NRW hier ziemlich eindeutig. Insofern ist die Entscheidung absolut rechtskonform.
    Dennoch finde ich das absolut lächerlich, da sie hier bürgerliche Freiheiten mit Verweis auch „christilichen Charakter“ einschränkt. Lt. dem Gesetz wird mir ja prinzipiell verwehrt an diesem Tag, welcher Anlass auch immer besteht, eine größere Feier außerhalb meiner Wohnung zu veranstalten. Das nenne ich christlichen Fundamentalismus.

  2. aloo masala sagt:

    @Tai Fei

    Sehe ich ähnlich. Deswegen stellte ich gleich zu Beginn das Gesetz selbst in seiner ganzen Einseitigkeit in Frage.