Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Entscheiden muss in so einem Fall immer das Bundesverfassungsgericht. Die politische Diskussion über einen entsprechenden Antrag hat bereits begonnen.
Wenn jeder Dritte in einem Dorf AfD wählt, dann ist es normal, dass der Fußballtrainer im Ort ein Neonazi ist. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung Wanderwitz warnt vor bedrohlichen Zuständen im Osten und fordert eine deutliche Ansprache an AfD-Wähler.