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Mädchen hinterm Zaun (Symbolfoto) © DepositPhotos.com

„Skandal“

Studie: Geflüchtete Kinder massiv benachteiligt

Eine bundesweite Erhebung zeichnet ein alarmierendes Bild: Viele geflüchtete Kinder haben keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung, gesunder Ernährung, angemessenem Wohnen, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe.

Dienstag, 14.07.2026, 11:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.07.2026, 11:05 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände sehen nach Deutschland geflüchtete Kinder als massiv benachteiligt an. Der Paritätische Gesamtverband und die Kinderrechtsorganisation Save the Children verwiesen zur Begründung auf eine bundesweite Befragung unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften. Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten oder Schwangere ohne gesundes Essen seien demnach für viele geflüchtete Familien Realität.

Laut Befragung sehen 87 Prozent der Fachkräfte die Teilhabe der Kinder als eingeschränkt an. 74 Prozent hielten den Zugang zur Gesundheitsversorgung zum Zeitpunkt der Erhebung für unzureichend. Mehr als 70 Prozent sagten, eine ausreichende und gesunde Ernährung sei nicht möglich. Besonders benachteiligt seien Neugeborene, Kinder mit Behinderungen sowie Kinder mit psychischen oder chronischen Erkrankungen.

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Bezahlkarte und Leistungskürzungen treffen Kinder

Auch die Bezahlkarte erweise sich im Alltag vieler Familien als problematisch. Knapp 90 Prozent der Fachkräfte, die dazu Angaben machen konnten, sahen negative Folgen der Bargeldbegrenzung für Kinder. Genannt wurden Schwierigkeiten beim Bezahlen von Schulmaterialien, Vereinsbeiträgen oder kleinen Beträgen für Freizeitangebote. Kinder würden dadurch von Aktivitäten ausgeschlossen, als „anders“ wahrgenommen und beschämt.

Besonders drastisch sind der Studie zufolge Leistungskürzungen und vollständige Leistungsausschlüsse. Rund die Hälfte der Fachkräfte mit entsprechenden Erfahrungen berichtete, dass Familien mit Kindern zumindest in Einzelfällen vollständig von Leistungen ausgeschlossen worden seien. Mehr als 60 Prozent kannten Fälle von Leistungskürzungen. Auch wenn nur die Leistungen der Eltern gekürzt würden, treffe dies die Kinder, da die Familie insgesamt weniger Geld für Lebensmittel, Kleidung und Medikamente habe. Als weitere Folgen werden Verschuldung, Mietrückstände und drohende Obdachlosigkeit genannt.

Monate ohne Leistungen

Notsituationen entstehen demnach auch durch lange Bearbeitungszeiten bei Behörden. Bei der erstmaligen Bewilligung von Leistungen berichteten mehr als 70 Prozent der Fachkräfte von regelmäßigen oder vereinzelten Fällen, in denen Kinder wegen Verzögerungen in Not geraten seien. Auch bei der Verlängerung bestehender Leistungen schilderten knapp 70 Prozent entsprechende Erfahrungen.

Familien müssten sich verschulden, von Bekannten versorgen lassen oder um Lebensmittel bitten. Selbst Verzögerungen von wenigen Wochen könnten dazu führen, dass Geld für Essen, Medikamente oder Schulmaterialien fehle. Ein Befragter schilderte einen Fall, in dem Leistungen für ein neugeborenes Kind erst nach elf Monaten bewilligt worden seien.

Als ein Grund werden Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Geburtsurkunden genannt. Fehlen Dokumente der Eltern oder müssen Identitäten zunächst geklärt werden, könnten Neugeborene nach Angaben der Fachkräfte über Wochen oder Monate ohne Leistungen und ohne gesicherten Zugang zur medizinischen Versorgung bleiben. Auch kurzzeitig ausgestellte Aufenthaltspapiere verursachten Probleme: Läuft etwa eine Duldung ab, würden mitunter neben den Grundleistungen auch Leistungen für Schulessen oder gesellschaftliche Teilhabe unterbrochen.

Die Angaben zur Gesundheitsversorgung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Befragung Anfang 2026. Nach einer inzwischen in Kraft getretenen Neuregelung sollen Minderjährige seit Mitte Juni grundsätzlich Gesundheitsleistungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Die Organisationen erwarten dadurch Verbesserungen. Probleme wie fehlende Sprachmittlung sowie zu wenige Facharzt- und Therapieplätze blieben jedoch bestehen.

Benachteiligung auch beim Wohnen und in der Bildung

Benachteiligungen zeigen sich der Befragung zufolge auch beim Wohnen, bei der Mobilität und im Bildungsbereich. 73 Prozent sahen Menschen im Asylbewerberleistungsbezug beim Wohnen gegenüber anderen Leistungsbeziehenden benachteiligt. Sammelunterkünfte seien häufig zu eng, schlecht ausgestattet und nicht kindgerecht. Rund 62 Prozent berichteten, dass Behörden den Auszug von Familien in eine eigene Wohnung zumindest in Einzelfällen ablehnten.

Etwa zwei Drittel der Fachkräfte hielten auch die Mobilität der Kinder für unzureichend. Abgelegene Unterkünfte, schlechte Busverbindungen und nicht übernommene Fahrtkosten erschwerten Besuche bei Freunden sowie die Teilnahme an Nachhilfe-, Sport- und Freizeitangeboten. Leistungen für Bildung und Teilhabe erreichten zwar viele, aber längst nicht alle berechtigten Kinder. Einen ausreichenden Zugang zu zusätzlicher Lernförderung sahen lediglich 43 Prozent. Als Hürden nannten die Befragten Sprachbarrieren, komplizierte Anträge, fehlende Informationen und teilweise verweigerte Bewilligungen.

Appell: Leistungskürzungen ausschließen

Der Geschäftsführer von Save the Children, Florian Westphal, sprach von einem Skandal. Kinder mit Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten noch weniger als Kinder, die Grundsicherung beziehen. „Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von vielem ausgeschlossen sind, was für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich ist“, sagte Westphal.

Gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, forderte er, Leistungskürzungen für Familien mit minderjährigen Kindern ausnahmslos auszuschließen. Auch müsse geprüft werden, ob die Regelsätze eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung ermöglichen. Die Verbände fordern zudem einfachere Bewilligungsverfahren, einen finanzierten Zugang zu Sprachmittlung sowie den Verzicht auf Bezahlkarten bei Familien mit Kindern. Langfristig solle das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft und Geflüchteten der Zugang zum regulären Sozialsystem ermöglicht werden.

Für die nicht repräsentative Studie „Kindheit im Sondersystem“ wurden im Januar und Februar 2026 insgesamt 443 Fachkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet online befragt. Sie sollten die Lage von Kindern, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, auf Grundlage ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Erfahrungen beurteilen. Bundesweit betrifft dies den Angaben zufolge rund 100.000 Minderjährige. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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