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Integrationskurs © cdsessums auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Kritik ebbt nicht ab

Sachverständige warnen vor Rückschritt bei Integrationskursen

Die Kürzung freiwilliger Integrationskurse könnte kurzfristig Geld sparen – aber langfristig teurer werden. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration warnt: Ausgerechnet integrationswillige Menschen werden ausgebremst. Unionspolitiker – und das Bamf – stellen sich hinter die Kürzungen.

Sonntag, 22.02.2026, 13:48 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.02.2026, 13:48 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Kritik wegen der Einschränkung von Integrationskursen ebbt nicht ab. Nun hat auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) deutliche Kritik und Bedenken geäußert. Die Unionsfraktion und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) indes haben sich hinter den Kurswechsel von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gestellt.

Der SVR hat die geplante Einschränkung bei Integrationskursen als integrationspolitischen Rückschritt kritisiert. Nach Angaben des Gremiums trifft der Stopp der Finanzierung freiwilliger Kursteilnahmen vor allem Menschen, die keinen unmittelbaren Rechtsanspruch haben – darunter viele Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

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Der SVR verweist darauf, dass Sprach- und Integrationskurse ein bewährtes Instrument für den Einstieg in Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe seien. Der Vorsitzende des Gremiums, Winfried Kluth, erklärte, der Staat könne den Kreis der Geförderten in Zeiten knapper Haushaltsmittel zwar anpassen. Die Folgen müssten jedoch sorgfältig abgewogen werden. Wer einen Kurs nicht selbst bezahlen könne, werde beim Spracherwerb und bei weiteren Qualifikationen ausgebremst – gerade dann, wenn von denselben Gruppen zugleich eine schnelle Arbeitsmarktintegration erwartet werde.

Kritik an möglichen Folgekosten

Der SVR sieht zudem wirtschaftliche Risiken. Ohne ausreichende Deutschkenntnisse könne sich die Arbeitsmarktintegration insbesondere neu zugewanderter Menschen aus der Ukraine deutlich verzögern. Das könne dazu führen, dass Betroffene länger auf Sozialleistungen angewiesen seien und dem Arbeitsmarkt potenzielle Fach- und Arbeitskräfte fehlten. Kurzfristige Einsparungen könnten damit langfristig höhere Kosten verursachen.

Zur Einordnung verweist der SVR auf Studien und bisherige Erfahrungen: Integrationskurse seien seit Jahren ein zentrales Instrument der Sprachförderung und gesellschaftlichen Orientierung. Nach Darstellung des Gremiums hätten gerade Geflüchtete aus der Ukraine von dem bislang breiteren Zugang zu staatlich geförderten Kursen profitiert. Dieser Zugang werde nun eingeschränkt und mit zusätzlichen Hürden verbunden.

Union und Bamf verteidigen Kurswechsel

Die Integrationsberichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion, Christina Stumpp (CDU), indes begrüßte die Kürzungen. Das Ministerium führe die Kurse damit auf ihren ursprünglichen Auftrag zurück. Auch eine Sprecherin des Bamf, das dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, verteidigte den Kurswechsel gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Stumpp sagte, die Einschränkung des Teilnehmerkreises stärke Akzeptanz und Verlässlichkeit des staatlichen Angebots und sei ein erster Schritt zu einer Modernisierung der Integrationskurse. Künftig müssten diese passgenauer, digitaler und stärker an Zielgruppen ausgerichtet werden.

Zugleich kritisierte sie, der Kreis der Anspruchsberechtigten sei in den vergangenen Jahren stetig ausgeweitet worden. Dies habe zu stark gestiegenen Ausgaben geführt. Nach ihren Angaben lagen die Kosten zuletzt bei rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Ziel sei nun ein gezielterer Einsatz von Steuermitteln statt eines „Gießkannenprinzips“.

Bundesamt spricht von weniger Fehlanreizen

Ähnlich argumentierte das Bamf. Gefördert würden vor allem Menschen mit dauerhafter, positiver Bleibeperspektive. Damit reagiere man auf sinkende Migrationszahlen, reduziere Ausgaben und senke zugleich Fehlanreize.

Das Bundesamt hatte Träger von Integrationskursen zuletzt darüber informiert, dass bis auf Weiteres keine Teilnehmenden mehr zugelassen werden sollen, für die der Kurs nicht verpflichtend ist – es sei denn, sie tragen die Kosten selbst. Betroffen sind unter anderem Asylsuchende im Verfahren, Geduldete, Menschen aus EU-Staaten sowie Geflüchtete aus der Ukraine. (epd/mig) Aktuell Politik

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