
„Bewusste Provokation“
Hitlergruß auf Wahlplakat – AfD-Politiker muss Strafe zahlen
Hat ein AfD-Abgeordneter einen Hitlergruß auf einem Wahlplakat abgebildet? Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hat nun ein Urteil verkündet. Das Gericht geht von einer bewussten Provokation aus.
Mittwoch, 18.02.2026, 11:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.02.2026, 10:57 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus. Ein mitangeklagter Werbegrafiker wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verhandlungsgegenstand war ein Plakat Möllers im Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene zu sehen sind, die die Arme über drei sitzende Kinder heben. „Wir schützen eure Kinder“ steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen. Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemand grüßen würden.
Die AfD versuchte, vorher einen Stopp des Verfahrens zu erreichen und forderte Immunität für den AfD-Abgeordneten Möller. Das hätte einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung bedeutet. Der Brandenburger Landtag lehnte den Antrag auf Immunität aber mehrheitlich ab. „Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan“, meinte der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Christoph Berndt.
Werbegrafiker auch angeklagt
Der mitangeklagte Werbegrafiker soll für das Wahlplakat extra ein Bild gespiegelt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt, warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor.
Möller soll das Plakat, das im Wahlkampf in Frankfurt (Oder) hing, gebilligt haben, obwohl er von dem Verbot gewusst habe. Der AfD-Politiker wies die Vorwürfe als „rein politische Sache“ zurück. Die AfD Brandenburg kündigte Rechtsmittel gegen das Urtail an. „Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand“, zitierte die AfD den Rechtsanwalt von Möller, Hans-Christoph Jahr. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. (dpa/mig) Aktuell Recht
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