
Chancengleichheitsgesetz
Gesetzeslücke geschlossen: Diskriminierung durch Behörden
Wer sich von Landesbehörden diskriminiert fühlt, soll in Rheinland-Pfalz künftig leichter Beschwerde einlegen und notfalls klagen können – inklusive möglicher Entschädigung. Das neue Chancengleichheitsgesetz schließt eine Schutzlücke. Die Opposition warnt vor Bürokratie und Rechtsrisiken.
Donnerstag, 29.01.2026, 10:31 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29.01.2026, 10:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Ein neues Gesetz soll besser vor Diskriminierung durch Behörden schützen. Das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) legt etwa Beschwerde- und Rechtswege fest, für den Fall, dass sich Menschen diskriminiert fühlen. Auch ein möglicher Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz ist Bestandteil des Gesetzes. Das Ganze gilt zunächst für Behörden auf Landesebene, nicht für Kommunen.
Verhindert oder beseitigt werden soll Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einschließlich der geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Betroffenen wird eine längere Frist von einem Jahr eingeräumt, um Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.
Beispiel einer Schul-Klassenfahrt
Beschlossen wurde das Gesetz im Plenum mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Die Fraktionen von CDU und AfD lehnten es ab. „Dieses Gesetz schließt eine Schutzlücke“, betonte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer. Das sei wichtig in einer Zeit, in der die Abwertung bestimmter Gruppen immer salonfähiger werde.
Familienministerin Katharina Binz (Grüne) sagte: „Diskriminierung darf nicht hingenommen werden, wo staatliche Macht besonders intensiv wirkt – in Schulen, Behörden, Verwaltungen oder bei der Polizei.“
Die Grünen-Fraktion hatte im Vorfeld ein konkretes Beispiel genannt, in dem das LGCDV künftig greifen könnte. Wenn etwa eine Schülerin mit einer Behinderung von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werde, mit dem Argument, dass das organisatorisch zu aufwendig sei, greife weder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch das Landesinklusionsgesetz. Das neue Gesetz schaffe in einer solchen Konstellation konkrete Rechtsansprüche.
Lob aus Berlin
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, sagte, bislang habe nur Berlin ein vergleichbares Gesetz gehabt. „Rheinland-Pfalz wird damit zum Wegbereiter.“ Deutschland habe sich verpflichtet, europäische Vorgaben zum Diskriminierungsschutz vollständig umzusetzen und das gehe nur mit Landesdiskriminierungsgesetzen.
Es gebe viele Bereiche, für die Länder alleine zuständig seien, etwa Bildung oder Polizei. Insofern hoffe sie, dass möglichst viele Bundesländer dem Beispiel von Rheinland-Pfalz schnell folgen.
Harsche Kritik aus der Opposition
Im Landtag in Mainz sprach der AfD-Abgeordnete Joachim Paul von einem „Misstrauens- und Verdächtigungsgesetz“. Berlin nannte er einen „failed state“, also einen gescheiterten Staat, der nicht als Vorbild dienen sollte. Hinter dem Gesetz sieht Paul „politischen Kontrollzwang“.
Jens Münster von der CDU warnte vor Rechtsunsicherheiten für Verwaltungen, vor neuen Haftungsrisiken und mehr Bürokratie. Er verwies auch auf Bedenken von Landkreistag sowie von Bürgermeistern von Verbandsgemeinden, die allerdings zunächst nicht von dem Gesetz betroffen wären.
Die FDP-Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer betonte, es sei eine spätere Evaluierung des Gesetzes vorgesehen. Dann werde geschaut, ob es Schutz verbessere und ob der Aufwand für die Verwaltung verhältnismäßig sei oder nicht. Die Evaluierung war dem Gesetz per Änderungsantrag noch hinzugefügt worden. (dpa/mig) Aktuell Politik
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