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Afghanen am Flughafen Hannover-Langenhagen (Archiv) © Michael Matthey/AFP

Hürden zu hoch

Familiennachzug: Noch kein einziges Härtefall-Visum erteilt

Auf dem Papier haben Partner oder Kinder in Härtefallen die Möglichkeit, zu ihren Familien nachzuziehen. Die Hürden sind aber so hoch, dass praktisch kaum ein Fall anerkannt wird. Die Linkspartei übt Kritik. Ist das so gewollt?

Sonntag, 26.10.2025, 15:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 26.10.2025, 15:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Über eine Härtefallregelung ist seit der Aussetzung des Familiennachzugs für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten noch niemand nach Deutschland gekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach liegen dem Auswärtigen Amt rund drei Monate nach Inkrafttreten der Änderung zwar Fälle zur Prüfung vor. Von bereits erteilten Visa, nach denen Bünger auch gefragt hatte, ist in der Antwort jedoch nicht die Rede.

Der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus ist – anders als für andere anerkannte Flüchtlinge – seit dem 24. Juli für zwei Jahre ausgesetzt. Er war zuvor bereits beschränkt gewesen auf 1.000 Angehörige pro Monat. Nur in „Härtefällen“ sollen subsidiär Schutzberechtigte – in diese Kategorie fallen viele Menschen aus Syrien – noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern nachholen dürfen.

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Bisher rund 1.500 Härtefallanzeigen

Wie die Bundesregierung mitteilte, wurde von der Möglichkeit, einen solchen Härtefall anzuzeigen, bisher in rund 1.500 Fällen Gebrauch gemacht. In diesen Fällen folge dann eine „Sachverhaltsermittlung“ mit Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration (IOM). Danach würden die Fälle in Dossiers zusammengefasst und an das Auswärtige Amt übermittelt. Dieses prüfe anschließend, ob eine Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgen könne. „Erste Fälle liegen dem Auswärtigen Amt vor“, heißt es in der Antwort weiter. Maßgeblich für die Entscheidung im Einzelfall ist neben dem entsprechenden Passus im Aufenthaltsgesetz eine Weisung des Auswärtigen Amtes.

Ziel der Aussetzung des Familiennachzugs sei „die Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland unter Beachtung der geltenden verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben“, führt das Auswärtige Amt dazu aus.

Bünger: Weisung zu restriktiv

„Von Anfang an war klar, dass die Weisung des Auswärtigen Amtes so restriktiv ausgestaltet ist, dass sich fast niemand auf diese Regelung wird berufen können“, sagt Bünger. Die Bundesregierung reiße geflüchtete Familien auseinander. „Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit habe in der autoritären Asylpolitik dieser Regierung offenbar keinen Platz“, kritisierte die Bundestagsabgeordnete.

Die Linksfraktion vermutet, dass noch mehr Angehörige Grund hätten, einen Härtefall anzuzeigen. Dass sie dies bislang nicht getan hätten, liege einerseits wohl an den begrenzten Bearbeitungskapazitäten der Hilfsorganisationen, die sich um diese Menschen kümmern. Ein weiterer Grund sei, dass diese Organisationen den Betroffenen angesichts der strikten Vorgaben der Weisung nur in besonders außergewöhnlichen Fällen dazu rieten, entsprechende Anträge zu stellen, um ihnen keine unnötige Hoffnung zu machen. (dpa/mig) Aktuell Politik

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