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NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe (Archiv) © Marc Müller/AFP

Aussteigerprogramm genehmigt

Gericht soll vorzeitige Haftentlassung von NSU-Terroristin Zschäpe prüfen

Die NSU-Rechtsterroristin Zschäpe ist in ein Aussteigerprogramm für Neonazis aufgenommen worden. 2026 wird über ihre weitere Haftdauer entschieden. NSU-Opferanwältin und Ombudsfrau John werfen Zschäpe Taktiererei vor. Im Prozess habe sie keine Reue gezeigt.

Dienstag, 05.08.2025, 17:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.08.2025, 13:21 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist in ein Neonazi-Aussteigerprogramm aufgenommen worden. Es hätten bereits mehrere Termine stattgefunden, sagte ihr Anwalt Mathias Grasel der Deutschen Presse-Agentur. Nähere Angaben zum Programm und zur Frage, wo dieses angesiedelt ist, machte Grasel nicht. Dies sei mit Zschäpe und den Verantwortlichen des Programms so verabredet worden. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Im Jahr 2023 wollte Zschäpe bereits in ein Aussteigerprogramm des Freistaats Sachsen aufgenommen werden – ist aber abgelehnt worden. Das Gesuch wurde laut Grasel vor allem deshalb abgelehnt, weil das Ende der Haft damals noch „nicht absehbar“ war.

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Gericht soll Haftdauer überprüfen

Zschäpe war 2018 nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Allerdings kann das Gericht im November 2026 eine Mindestverbüßungsdauer festlegen, nach der dann ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt werden kann. Laut Grasel sei die Aufnahme in ein Aussteigerprogramm ein Faktor von vielen, der dabei berücksichtigt werde.

Başay-Yıldız: Aussteigerprogramm ist Taktik

Die Anwältin Başay-Yıldız, die die Familie eines NSU-Opfers vertritt, wertete die Aufnahme Zschäpes in das Aussteigerprogramm als rein taktischen Schritt. Ihr Verhalten während des fünfjährigen Prozesses sei nicht von Reue geprägt gewesen, sagte sie dem Bayerischen Rundfunk. Zschäpe sitzt in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen.

Auch die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Barbara John, kritisiert die Aufnahme der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe in ein Neonazi-Aussteigerprogramm. „Dass Frau Zschäpe jetzt eine Aussteigerin sein will, ist für die Familien sehr unglaubwürdig“, sagte John der „taz“. Im NSU-Prozess habe Zschäpe jahrelang geschwiegen, ohne an der Aufklärung mitzuwirken. John vermutet ein anderes Motiv: „Mit der Aufnahme in ein Aussteigerprogramm bereitet Beate Zschäpe ihre vorzeitige Haftentlassung vor.“

Ombudsfrau forder Anhörung der Opfer

John kritisierte, dass die Opfer des NSU-Terrors derzeit kein Recht hätten, zu einer Haftentlassung von Zschäpe angehört zu werden. Bleibe dies so, wäre das „eine weitere Demütigung der Hinterbliebenen und Überlebenden des Terrors“, warnte John. Sie forderte, die Opfer vor einer entsprechenden Entscheidung zu ihrem Leid anzuhören. „Sollte kein Gesetz zur Erweiterung der Opferrechte im Bundestag kommen, könnte von mir eine (…) Stellungnahme erfolgen, um das Gericht bei der Entscheidung zu unterstützen“, kündigte John an.

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst damit war der NSU aufgeflogen. (dpa/mig) Leitartikel Panorama

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