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Richterhammer (Symbolfoto) © MiamiAccidentLawyer @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Unvereinbares Menschenbild

Gericht muss Neonazi nicht als Referendar einstellen

Ein Rechtsextremist hat keinen Anspruch auf die Einstellung als Rechtsreferendar in den juristischen Vorbereitungsdienst. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Der Staat müsse keine Neonazis ausbilden, die die Verfassung zerstören wollten.

Montag, 09.06.2025, 14:06 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 09.06.2025, 14:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz keinen Anspruch auf eine Anstellung als Rechtsreferendar. Es sei ausgeschlossen, dass der Staat diejenigen ausbilde, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung zielten, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Der Bewerber hatte sich dem Beschluss zufolge abfällig über schwarze Menschen geäußert, zudem sei er Funktionär in zwei als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Organisationen gewesen. (AZ.: 5 L 416/25.KO)

Im konkreten Fall wollte der Antragsteller dem Gericht zufolge nach seinem Jurastudium als Rechtsreferendar in den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Koblenz eintreten. Dies lehnte das Oberlandesgericht wegen fehlender Verfassungstreue des Bewerbers ab. Daraufhin wollte dieser sich über ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren einstellen lassen. Der Antrag blieb ohne Erfolg.

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Menschenverachtende Texte

„Der Antragsteller wird aufgrund seiner schriftstellerischen und politischen Tätigkeiten aus der jüngeren Vergangenheit den Mindestanforderungen an seine Verfassungstreuepflicht nicht gerecht“, erklärten die Richter. Er vertrete in seinen verfassten und publizierten Texten ein mit dem Grundgesetz unvereinbares Menschenbild. So habe er in einem 2021 veröffentlichten Roman unter anderem die These vertreten, dass ein schwarzer Fußballer kein Deutscher oder Österreicher sein könne.

Zudem verwende er menschenverachtende Bezeichnungen, mit denen er beispielsweise schwarze Menschen pauschal herabwürdige. In anderen Texten habe er wiederum Verschwörungsideologien verbreitet oder dem Bundesverfassungsgericht eine „Demontage des Volksbegriffs“ vorgeworfen.

Mitglied bei der „Jungen Alternative“

Außerdem sei der Antragsteller Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“ und dem Verein „Ein Prozent e. V.“ gewesen, teilte das Gericht mit. In beiden Organisationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Frühjahr 2023 als gesichert rechtsextremistisch einstufte, habe er zeitweise herausgehobene Funktionen übernommen.

Das Verwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts gegen die Einstellung. „Bei der Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen mangelnder Verfassungstreue handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung“, unterstrichen die Richter. Als milderes Mittel komme auch keine „Einstellung unter Auflagen“ in Betracht. Es sei nicht erkennbar, welche in der Praxis umsetzbaren Auflagen bestehen sollten, damit der Antragssteller seine Arbeitskraft während der Ausbildung im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einsetze. (epd/mig) Aktuell Recht

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