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Vorurteil gegenüber Muslimen (Symbolfoto) © 123rf.com

Arbeitgeber in der Pflicht

Wenn rechtsextreme Sprüche den Arbeitsplatz erreichen

Frauenfeindliche Sprüche in der Teeküche, AfD-Wahlwerbung an der Pinnwand: Wenn rechte Parolen, Menschenverachtung und Einschüchterung in den Arbeitsalltag einsickern, geht es nicht mehr um Meinung, sondern um Schutz, Würde und klare Grenzen.

Von Mittwoch, 18.03.2026, 13:53 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.03.2026, 13:53 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Umfragewerte für die AfD sind hoch, autoritäre Tendenzen und menschenverachtende Bemerkungen über einzelne Gruppen scheinen vielerorts salonfähig zu werden. Längst sei die Gemengelage auch in der Arbeitswelt angekommen, meint der Arbeitsrechtsexperte Ernesto Klengel: „Es ist definitiv ein Thema“, sagte er dem „Evangelischen Pressedienst“. „Wir sehen, dass es dazu Beratungsbedarf auf der Arbeitnehmerseite gibt.“

Zwar gilt die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit auch im Betrieb. Doch nicht jede problematische Aussage von Kolleginnen und Kollegen muss einfach hingenommen werden. „Vielleicht äußert sich jemand abfällig über eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitenden, die sich dadurch herabgesetzt oder ausgeschlossen fühlen“, erläuterte Klengel. „Dann hat der Arbeitgeber den Betroffenen gegenüber eine Schutzpflicht und muss sich der Sache annehmen.“

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Der Arbeitgeber muss reagieren

Klengel ist wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung. Er rät Menschen, die sich von Äußerungen im Kollegium angegriffen fühlen, nicht zu schweigen. „Oftmals ist es das Beste, direkt den Kontakt zu suchen und einen Hinweis an die Leitungsebene zu geben.“ Das sei auch anonym möglich oder über den Betriebsrat. „Mitarbeitende haben ein Beschwerderecht, das ist allerdings wenig bekannt“, erläutert der Jurist. „Auf die Beschwerde muss der Arbeitgeber dann auch reagieren.“

Ohnehin kann die Führungsetage viel tun, um Ton und Umgang im Betrieb von vornherein positiv zu beeinflussen. Zum Beispiel kann sie Klengel zufolge die Mitarbeitenden schulen „oder Erklärungen zu Toleranz und Diversität abgeben“. Der Arbeitgeber habe außerdem die Möglichkeit, parteipolitische Werbung in den Räumlichkeiten zu verbieten. Strafrechtliche relevante Äußerungen – zum Beispiel die Leugnung des Holocausts – sind ohnehin auch am Arbeitsplatz tabu und können je nach konkretem Fall zur Kündigung führen.

Nicht jeder „dumme Spruch“ ein Werteverstoß

Bei kirchlichen Arbeitgebern gelten noch einmal besondere Regeln. Die Unternehmen von Diakonie und Caritas, die jeweils mehrere Hunderttausend Menschen beschäftigen, haben ein christliches Selbstverständnis. „Natürlich ist nicht jeder dumme Spruch gleich ein Verstoß gegen unsere Werte“, sagte die Leiterin des Zentrums Recht und Wirtschaft bei der Diakonie Deutschland, Friederike Mussgnug. „Wenn aber jemand unsere Werteorientierung offen ablehnt“, etwa mit diskriminierenden Aussagen gegen Kollegen oder mit demokratiefeindlichen Thesen, „dann ziehen wir klare Grenzen“.

Laut Mussgnug wird zunächst auf Gespräche gesetzt. Wenn das nichts nütze, könne je nach Einzelfall am Ende der Auseinandersetzung auch die Kündigung stehen. Ähnlich schildert es Marcel Bieniek für die Caritas. Er ist Geschäftsführer in der Geschäftsstelle der Dienstgeberseite, also der Caritas-Arbeitgeber. „Eine reine Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei würde im Normalfall keine arbeitsrechtlichen Folgen auslösen“, sagte Bieniek. Wenn aber jemand Gedankengut verbreite, „das komplett unseren christlichen Werten widerspricht, dann muss man auch die Möglichkeit haben, hier letztlich zu einer Kündigung zu kommen“.

Sowohl Mussgnug als auch Bieniek sagten, konkrete Fälle von derartigen Kündigungen seien ihnen nicht bekannt. Diese würden aber auch nicht aktiv bei denen Einzelunternehmen gesammelt oder abgefragt.

Mitarbeitende im Supermarkt angegangen

Innerhalb der Caritas gibt eine Leitlinie der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2024 Orientierung, die sich mit extremistischen Positionen bei Mitarbeitenden in verschiedenen Funktionen befasst. „Die Bischöfe und die Caritas haben als eine der ersten Institutionen eine solch klar herausgearbeitete Abgrenzung vorgenommen“, hebt Bieniek hervor. „Insofern kann die Leitlinie natürlich auch ein Vorbild sein für Unternehmen ohne religiösen Hintergrund. Es ist wichtig, das zu verteidigen, was wir als wertvoll erachten für unsere Gesellschaft.“

Auch Mussgnug betont, dass die aktuelle Entwicklung die Diakonie stark umtreibe. „Wirklich Sorgen macht uns, dass Einrichtungen gerade in Arbeitsfeldern wie Migration von rechtsextremen Gruppierungen und Personen erheblichen Druck bekommen“, sagte sie. „Davon hören wir leider häufiger.“ Ein konkretes Beispiel seien Hasspostings auf den Internetseiten von Einrichtungen. „Gerade in kleineren Orten ist auch oft bekannt, wer wo arbeitet, und da gab es schon Fälle, dass Mitarbeitende im Supermarkt angegangen wurden“, berichtet Mussgnug. „Das steckt man nicht einfach weg.“ (epd/mig) Leitartikel Panorama

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