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Justizsenatorin im „Alleingang“

Berliner Partizipationsgesetz benachteilige Bewerber ohne Migrationserfahrung

Das Berliner Gesetz für mehr Teilhabe gerät unter Verfassungsverdacht, weil es Bewerber ohne Einwanderungsgeschichte benachteiligen soll. Die Justizsenatorin will das ändern. Offen bleibt die Frage, wie Bewerber mit Migrationserfahrung fair behandelt werden sollen.

Dienstag, 17.03.2026, 12:01 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17.03.2026, 12:01 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Justizsenatorin Felor Badenberg hat Bedenken gegen die Berliner Praxis, Bewerber mit Migrationshintergrund für Stellen im Landesdienst zu bevorzugen. Mehr als vier Jahre nach der Neufassung des sogenannten Partizipationsgesetzes ließ die CDU-Politikerin die Regelung überprüfen. Ergebnis: Sowohl Juristen ihres Ressorts als auch externe Experten halten diese für verfassungswidrig, wie die Justizverwaltung mitteilte. Zuvor berichteten „Spiegel“ und „Tagesspiegel“.

Ziel des Partizipationsgesetzes ist es, den Anteil der „Menschen mit Migrationsgeschichte“ in den Behörden zu erhöhen. Dafür ist unter anderem eine gezielte Ansprache von potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund vorgesehen. Bei der Stellenbesetzung sollen diese „in besonderem Maße“ berücksichtigt werden. Bei Bewerbungsgesprächen soll der Anteil eingeladener Personen mit Migrationshintergrund dem Anteil an der Berliner Bevölkerung – aktuell 40 Prozent – entsprechen.

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Bewerber ohne Migrationshintergrund benachteiligt?

Bei der Staatsanwaltschaft führte dies nach den Untersuchungen bei der Bewerbung zu Benachteiligung von Menschen ohne Migrationshintergrund. So war es möglich, dass Bewerber ohne Migrationshintergrund nicht eingeladen wurden, obwohl sie bessere Examensnoten vorweisen konnten als die Konkurrenten.

Laut Justizverwaltung ließ Badenberg die Regelung im Oktober 2025 „nach erstmaligen Bekanntwerden von Ungereimtheiten bei der Einstellungspraxis“ überprüfen. Nach dpa-Informationen soll sich ein Bewerber beschwert haben.

Badenberg: Eignung nach Leistung

Badenberg erklärte auf Anfrage, sie unterstütze ausdrücklich das Ziel, Integration zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen. „Gerade, weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind“, so die CDU-Politikerin, die als Kind mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland gekommen ist.

„Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen.“ Eine Quote bei der Vorauswahl verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Studien belegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

Auf der anderen Seite ist seit Jahren belegt, dass Bewerber mit Migrationsgeschichte auf dem Arbeitsmarkt trotz gleicher Qualifikation schlechtere Chancen haben. Studien und Praxistests zeigen, dass Menschen mit ausländisch gelesenen Namen deutlich mehr Bewerbungen schreiben müssen, um überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Auch deshalb zielte das Berliner Partizipationsgesetz darauf, die Verwaltung stärker an die Zusammensetzung der Stadtgesellschaft anzunähern. Nach einer Berliner Befragung von 2024 hatten lediglich 21,7 Prozent der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst einen Migrationshintergrund. In der Berliner Bevölkerung liegt der Anteil dagegen bei knapp 40 Prozent.

Kritik benannt, Lösung offen

Kritik an dem rot-rot-grünen Gesetz gab es schon, als es im Sommer 2021 beschlossen wurde. Badenberg kündigte an, das Gesetz solle nun verfassungskonform angewendet werden. Zudem will sie mit anderen Ressorts über das weitere Vorgehen beraten. Offen blieb die Frage, wie die belegten Nachteile für Bewerber mit Migrationsgeschichte rechtssicher ausgeglichen werden können. Eine Alternative gegen Benachteiligung im Einstellungsverfahren von Bewerbern mit Migrationsgeschichte nannte Badenberg bislang nicht.

Die Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus sprach von einem „Alleingang“ Badenbergs. „Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgericht und nicht eine einzelne Senatorin“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer Sebastian Walter. (dpa/mig) Leitartikel Politik

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