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Filiz Polat (Die Grünen) © Deutscher Bundestag/Inga Haar, Zeichnung: MiG

„Missbräuchliche Vaterschaft“

Wenn die Ausländerbehörde entscheidet, wer Vater ist!

Ein Gesetz aus der Boulevardlogik: Künftig sollen Ausländerbehörden bei Vaterschaften mitentscheiden – tausende Familien unter Generalverdacht. Ein gefährlicher Eingriff in die Privatsphäre.

Von und Mittwoch, 25.02.2026, 10:06 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.02.2026, 8:17 Uhr Lesedauer: 6 Minuten  |  

Am 25. März 2026 wird ein Gesetz mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ erstmals im Plenum des Deutschen Bundestags beraten. Bereits zu Ampelzeiten versuchte das Bundesministerium des Innern, aus dessen Höllenschmiede der Gesetzesentwurf stammt, die sogenannte missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften durch den Bundestag beschließen zu lassen. Die Einbringung und damit auch die Umsetzung konnte derzeit erfolgreich verhindert werden.

Die Bundesregierung setzt sich mit diesem Gesetz mit an den Familientisch. Ausländerbehörden sollen künftig mitentscheiden, ob eine Vaterschaft anerkannt wird. Damit greift die Regierung tief in das Privatleben der Menschen ein – dorthin, wo der Staat eigentlich nichts verloren hat.

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Der Normalfall sieht bislang wie folgt aus: Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann automatisch der rechtliche Vater des in die Ehe geborenen Kindes. Wenn demgegenüber ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt, muss es beantragen, den Mann als rechtlichen Vater des Kindes eintragen zu lassen. Das geht z. B. unkompliziert beim Jugendamt. Für diese sogenannte Vaterschaftsanerkennung ist kein Nachweis darüber nötig, inwieweit der Mann „tatsächlich“ Vater des Kindes ist, es reicht die Zustimmung der Mutter und des Vaters. Insbesondere wird dabei rechtlich nicht zwischen biologischen und sozialen Vaterschaften unterschieden. Und das ist auch richtig so!

„Hier überschreitet die Bundesregierung eine rote Linie. Sie gibt Ausländerbehörden die Macht, über Vaterschaften mitzuentscheiden.“

Dass die Vaterschaftsanerkennung so unkompliziert ist, hat gute Gründe: Es wird zu Recht davon ausgegangen, dass die Kindsmutter selbst am besten bestimmen kann, wer (rechtlicher) Vater ihres Kindes sein soll. Sie kann einschätzen, wer für das Kind der beste Vater ist oder mit wem sie sich eine gemeinsame Erziehung vorstellen kann.

Was sieht das geplante Gesetz vor?

Die geplante Regelung sieht nun jedoch vor, dass, wenn zwischen Mutter und Vater ein sogenanntes „Aufenthaltsgefälle“ besteht, die Vaterschaft nur dann anerkannt wird, wenn zusätzlich zu Mutter und Vater auch die Ausländerbehörde zustimmt. Ein „Aufenthaltsgefälle“ liegt vor, wenn ein Elternteil ein langfristiges Aufenthaltsrecht oder eine Staatsangehörigkeit innehat, während der andere Elternteil eine Aufenthaltsgestattung hat, ausreisepflichtig ist, ein Schengen‑Visum besitzt oder sich noch gar nicht in Deutschland befindet und keinen Aufenthaltstitel, sondern nur ein Schengen‑Visum innehat.

„Das ist ein Frontalangriff auf die Freiheit der Familien und ein gefährlicher Präzedenzfall staatlicher Einmischung in private Lebensverhältnisse.“

Die Ausländerbehörde erteilt in solchen Fällen ihre Zustimmung nur dann, wenn sie davon überzeugt ist, dass es sich bei dem Mann um einen „richtigen“ Vater handelt. Mutter und Mann müssen dementsprechend beweisen, dass der Mann entweder biologischer Vater des Kindes ist oder, falls nicht, dass er der soziale Vater des Kindes ist.

Hier überschreitet die Bundesregierung eine rote Linie. Sie gibt Ausländerbehörden die Macht, über Vaterschaften mitzuentscheiden. Das ist ein Frontalangriff auf die Freiheit der Familien und ein gefährlicher Präzedenzfall staatlicher Einmischung in private Lebensverhältnisse. Familien mit einem sogenannten „Aufenthaltsgefälle“ werden somit pauschal unter Generalverdacht gestellt und müssen sich – im Gegensatz zu allen anderen Familien mit Kindern – gegenüber der Ausländerbehörden rechtfertigen.

Auslöser des Gesetzes: Ein Boulevardartikel

Letztendlich beruht dieser fatale Gesetzentwurf auf einem einzigen Artikel des Boulevardblattes „Bild“, indem über missbräuchliche Vaterschaften berichtet wurde. Ein Boulevardartikel wird zur Grundlage staatlicher Gesetzgebung. Aus einigen wenigen Fällen – die nach geltendem Recht längst sanktioniert werden und wurden – wird ein Generalverdacht gegenüber Ausländern konstruiert.

Das ist weit mehr als Symbolpolitik. Hier wird auf dem Rücken von Familien Politik gemacht – mit unabsehbaren und möglicherweise fatalen Konsequenzen für die Betroffenen. Zwischen 2018 und 2021 gab es nur 290 Fälle. Das neue Verfahren würde aber laut Regierungsentwurf jährlich rund 65.000 zusätzliche, komplexe Verwaltungsverfahren auslösen, von denen sich im Verlauf die wenigsten als missbräuchliche Anerkennung herausstellen werden.

Vermutungstatbestände

„Die Umstände ihres Kennenlernens muss kein deutsches Paar vor einer Behörde offenlegen.“

Das Gesetz sieht bestimmte Vermutungstatbestände vor, die auf einen Missbrauch hindeuten sollen, z. B., wenn sich Mutter und Vater nicht verständigen können, weil sie nicht dieselbe Sprache sprechen, oder wenn sie sich zum Zweck der Vaterschaftsanerkennung kennengelernt haben. Diese Kriterien sind allerdings sehr weit auslegbar, und das Verfahren greift weit in die Privatsphäre der Antragstellenden ein. Die Umstände ihres Kennenlernens muss kein deutsches Paar vor einer Behörde offenlegen. Außerdem wird an Fristversäumnisse angeknüpft, die häufig nicht auf fehlende Kooperationsbereitschaft oder missbräuchliche Absichten zurückzuführen sind, sondern auf faktische Lebensumstände der Betroffenen.

Das Gesetz sieht zwar auch Anhaltspunkte vor, die belegen sollen, dass kein Missbrauch vorliegt. Diese gehen aber an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei. Zum Beispiel sind zwei dieser Kriterien, dass die Eltern zusammenwohnen oder dass der Vater Unterhalt zahlt. Die Krux ist jedoch, dass der Wohnsitz von Menschen im Asylverfahren nicht frei gewählt werden kann, und Personen, die Asylbewerberleistungen beziehen, sind sicherlich kaum in der Lage, Unterhalt zu zahlen.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Zustimmung der Ausländerbehörde automatisch erfolgt, wenn diese nicht binnen vier Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags über die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung entschieden hat (Zustimmungsfiktion). Eine solche Zustimmungsfiktion ist essenziell, um Rechtssicherheit zu schaffen, deshalb ist es entscheidend, streng darauf zu achten, dass diese nicht verlängert, sondern verkürzt wird, um den Schwebezustand für das Kind und die Eltern möglichst kurz zu halten.

Was bedeutet das für die Familien?

Für die betroffenen Familien bedeutet der Regelungsvorschlag vor allem zusätzliche Unsicherheit. Er richtet sich an Menschen, die ohnehin unter schwierigen aufenthaltsrechtlichen Bedingungen leben und bereits mit komplexen Verfahren, langen Bearbeitungszeiten und unklaren Perspektiven konfrontiert sind.

„Erfahrungen mit Ausländerbehörden sind für viele Betroffene mit erheblichem Stress verbunden.“

Erfahrungen mit Ausländerbehörden sind für viele Betroffene mit erheblichem Stress verbunden. Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf das familiäre Zusammenleben, auf Aufenthaltssicherheit und Zukunftsplanung. Diese strukturelle Abhängigkeit erzeugt ein Machtgefälle, das Beziehungen und familiäre Stabilität belasten kann.

Gerade in den ersten Wochen nach einer Geburt befinden sich Familien in einer sensiblen Phase. Statt sich auf das Ankommen des Kindes konzentrieren zu können, sind viele binationale Familien bereits jetzt mit praktischen und rechtlichen Hürden, oft im Zusammenhang mit laufenden asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren konfrontiert.

Die vorgeschlagene Neuregelung würde in dieser Situation ein weiteres Prüfverfahren eröffnen, in dem familiäre Bindungen und Vaterschaftsanerkennungen unter einen behördlichen Vorbehalt gestellt werden. Damit entsteht faktisch ein zusätzlicher Rechtfertigungsdruck für bestimmte Familienkonstellationen.

Kritisch ist dabei insbesondere, dass Familien mit unsicherem Aufenthaltsstatus pauschal in einen Missbrauchskontext gerückt werden. Dies verstärkt stereotype Annahmen, wonach es bei Vaterschaftsanerkennungen in solchen Konstellationen primär um aufenthaltsrechtliche Vorteile gehe. Eine solche Perspektive blendet die Realität gelebter familiärer Verantwortung aus und birgt die Gefahr struktureller Diskriminierung. Wir können nur dazu aufrufen, erneut zu versuchen, dass dieses Gesetz niemals den Deutschen Bundestag passieren möge. (mig) Meinung

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