
Grundrecht verletzt
Grüne klagen gegen Einstufung sicherer Herkunftsländer per Verordnung
Die Bundesregierung soll künftig per Verordnung entscheiden, ob ein Herkunftsstaat sicher ist. Die Grünen-Fraktion sieht Grundrechte verletzt – und wendet sich ans Bundesverfassungsgericht.
Mittwoch, 28.01.2026, 10:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 28.01.2026, 10:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Grünen-Bundestagsfraktion will in Karlsruhe die Rechtmäßigkeit der von der Bundesregierung geplanten Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer per Verordnung überprüfen lassen. Solche wichtigen Entscheidungen dürften nicht einfach vom Bundesinnenministerium am Bundestag vorbei getroffen werden, so das Hauptargument der Organklage.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic, sagte dem „Spiegel“, der zuerst über die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht berichtete: Man werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. Ein Gerichtssprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang einer entsprechenden Organklage.
Bundesregierung entscheidet über sichere Länder
Das Bundeskabinett hatte im September eine Reform beschlossen, die Asylentscheidungen für Menschen aus bestimmten Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern soll – und zwar durch die Einstufung zusätzlicher Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer per Verordnung des Bundesinnenministeriums. Das Ministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass künftig, wenn Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, weder Bundestag noch Bundesrat zustimmen müssten.
Voraussetzung dafür ist aus Sicht des Hauses von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dass sich die Verordnung nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll. Das wird ohnehin nur sehr wenigen Schutzsuchenden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zugesprochen. Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Neuregelung tritt Februar in Kraft
Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten sei kein Verwaltungsakt, sondern ein Eingriff in individuelle Schutzrechte, kritisierte schon damals die Grünen-Abgeordnete, Filiz Polat. „Wer so handelt, rüttelt an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips.“
Der Bundestag hatte die Neuregelung im Dezember beschlossen. Am 1. Februar soll sie in Kraft treten. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war vereinbart worden, zuerst Algerien, Indien, Marokko und Tunesien neu als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
Grüne sehen Recht des Bundestages verletzt
Wenn es zwischen den obersten Bundesorganen zu Streit kommt, kann das Bundesverfassungsgericht in einem sogenannten Organstreitverfahren angerufen werden. Der Antragssteller muss sich darauf berufen, dass er oder das Verfassungsorgan, dem er angehört, in seinen verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten verletzt oder gefährdet ist.
Die Grünen-Fraktion sieht laut „Spiegel“ das Recht des Bundestages im Asyl-Artikel des Grundgesetzes verletzt. Danach können „durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf“ Staaten bestimmt werden, bei denen etwa nach der Rechtslage oder den politischen Verhältnissen „gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“.
Laut der Grünen bedeute das, dass nur der Bundestag und der Bundesrat im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens über sichere Herkunftsländer entscheiden dürfen – und nicht die Bundesregierung allein per Rechtsverordnung. (dpa/mig) Aktuell Politik
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