
Höchste Abschiebungsrate seit 2019
EU-Kommissar: „Migration auf allen Fronten bekämpfen“
„Wir müssen die illegale Migration auf allen Fronten bekämpfen“, sagt der EU-Migrationskommissar Brunner und sieht die Staatengemeinschaft bei Abschiebungen auf dem richtigen Weg. Für 2025 erwartet er hohe Abschieberaten.
Montag, 12.01.2026, 13:59 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.01.2026, 13:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die EU-Kommission rechnet für das abgelaufene Jahr mit einer deutlich höheren Abschiebungsquote als in der Vergangenheit. „Die Abschiebungsrate ist in den ersten drei Quartalen von 19 Prozent im Jahr 2023 auf 27 Prozent im Jahr 2025 gestiegen“, sagte der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner der „Welt am Sonntag“. Damit sei für 2025 voraussichtlich die höchste Rate seit 2019 erreicht worden. „Dennoch ist das bei weitem noch nicht genug“, fügte er hinzu.
Er verwies darauf, dass die 27 EU-Mitgliedstaaten nach Umsetzung der von der Kommissionsbehörde Anfang 2025 vorgelegten Gesetzesvorschläge künftig „noch effektiver abschieben können“. „Wir müssen die illegale Migration auf allen Fronten bekämpfen“, sagte der Österreicher Brunner. Das bedeutet konsequente Abschiebungen jener, die das Recht verwirkt haben, in der EU zu bleiben“, sagte der EU-Kommissar. Es bedeute auch „die rasche Abweisung von Personen mit geringer Aussicht auf Asyl“ sowie „eine enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten, damit sich Menschen gar nicht erst auf gefährliche Fluchtrouten begeben.“
Politischer Sprachgebrauch irreführend
Mit „illegaler“ oder „irregulärer“ Migration werden im politischen Sprachgebrauch irreführend auch Fluchtbewegungen von Menschen bezeichnet, die Schutz suchen. Weil sichere und legale Fluchtwege oft fehlen, bleibt vielen keine andere Möglichkeit, als Grenzen zunächst ohne gültige Dokumente zu überqueren, um ihr international garantiertes Recht auf Asyl geltend zu machen. Juristisch ist das keine „illegale“ Handlung, sondern die Wahrnehmung eines verbrieften Rechts.
Die EU-Kommission hatte 2025 verschiedene Rechtsverschärfungen vorgelegt. Die sogenannte Rückführungsverordnung sieht unter anderem vor, dass Mitgliedsländer Rückkehrentscheidungen gegenseitig anerkennen, ohne ein neues Verfahren einzuleiten. Das soll Ausreisepflichtigen signalisieren, dass sie Rückführungen nicht durch den Wechsel in einen anderen EU-Staat umgehen können.
Gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer
Für Betroffene gelten strenge Pflichten: Sie müssen mit den Behörden kooperieren, sonst drohen Leistungskürzungen, der Entzug von Arbeitserlaubnissen oder strafrechtliche Maßnahmen bis hin zu Haft. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können mit längeren oder sogar unbegrenzten Einreiseverboten sowie Haft rechnen. Zudem sollen Rückführungszentren in Drittstaaten ermöglicht werden.
Erstmals hat die EU auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer festgelegt. Damit sollen Menschen schneller nach Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien abgeschoben werden können. Für Asylbewerber aus diesen Staaten sollen beschleunigte Verfahren möglich sein, etwa direkt an Grenzen oder in Transitbereichen. Auch EU-Beitrittskandidaten gelten grundsätzlich als sicher, sofern keine Kriegs- oder gravierenden Menschenrechtsrisiken bestehen. (dpa/mig) Aktuell Politik
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