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Vater, Mutter, Baby (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Kabinett billigt Verschärfungen

Vaterschaftsanerkennung von ausländischen Kindern künftig unter Generalverdacht

Die Bundesregierung will verhindern, dass Vaterschaften anerkannt werden, die nur dazu dienen sollen, Elternteilen ein Bleiberecht zu sichern. Künftig soll die Ausländerbehörde in bestimmten Konstellationen genauer hinsehen. Die Paritätische kritisiert das Vorhaben scharf.

Mittwoch, 10.12.2025, 14:09 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 11.12.2025, 9:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Bundesregierung will die Regeln für Vaterschaftsanerkennungen für Fälle verschärfen, in denen Vater oder Mutter kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Regelung auf den Weg, nach der in solchen Fällen künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, um die Vaterschaft offiziell zu machen. Damit soll verhindert werden, dass Vaterschaftsanerkennungen missbraucht werden, um einem der Beteiligten ein sicheres Bleiberecht zu verschaffen.

Ausnahmen soll es geben, wenn die leibliche Vaterschaft durch einen Gen-Test nachgewiesen wird, die Eltern nach der Geburt des Kindes geheiratet haben, es bereits ein Geschwisterkind gibt oder die Eltern seit mindestens anderthalb Jahren zusammenwohnen. In allen anderen Fällen soll die Ausländerbehörde anhand von im Gesetz formulierten Vermutungen entscheiden, ob die Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich angestrebt wird. Erst wenn sie zustimmt, kann das Standesamt dann die Vaterschaft anerkennen. Bislang gibt es beim Verdacht auf missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen nur das Mittel einer nachträglichen Anfechtung.

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Zusätzlicher Behördenaufwand für geschätzt 19.500 Fälle pro Jahr

Ein Gesetz zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen hatte bereits die Ampel-Koalition geplant, aber nicht mehr umgesetzt. Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) macht keine Angaben zur Zahl vermutlich missbrauchter Vaterschaftsanerkennungen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erinnerte an Berichte über einen Deutschen, der in Nigeria lebt und 24 Kinder anerkannt hat. Dadurch seien Bleiberechte für Personen in Deutschland entstanden und auch entsprechende Sozialleistungen, sagt der CSU-Politiker. Wichtig sei auch, dass dieser Missbrauch künftig strafbar werde. 2021 gab es Razzien in mehreren Bundesländern. Damals soll eine Schleuserbande Vietnamesen eingeschleust und falsche Vaterschaftsanerkennungen deutscher Männer für Aufenthaltsgenehmigungen schwangerer vietnamesischer Frauen organisiert haben.

Die Zahl der jährlichen Fälle, in denen die Ausländerbehörde künftig eine intensivere Prüfung unternehmen muss, wird auf 19.500 geschätzt. Die Kosten durch zusätzliche Bürokratie und Mittel für etwa die Vaterschaftstests schätzt der Entwurf auf gut 1,9 Millionen Euro pro Jahr.

Paritätische kritisiert Verschärfungen

Der Paritätische Gesamtverband sieht in der geplanten Reform einen Paradigmenwechsel, der ausländische und binationale Familien unter Generalverdacht stellt. Zwischen 2018 und 2021 wurden den Angaben zufolge bundesweit nur 73 Fälle pro Jahr tatsächlich als missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung eingestuft. Angesichts dieser Zahlen erscheine es unverhältnismäßig, künftig tausende Prüfverfahren einzuleiten, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands zum Gesetzesentwurf.

Das geplante Gesetz verfehle zudem Lebensrealitäten der Betroffenen. „So können gerade Asylsuchende oder geduldete Personen in der Regel ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands nicht frei wählen, so dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in aller Regel gar nicht seit 6 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt wohnen können“, heißt es in der Vorlage. Auch die Möglichkeit, DNA-Tests zu verlangen, bringe zusätzliche Verzögerungen mit sich und benachteilige Familien, für die solche Tests zeitlich wie finanziell kaum zumutbar sind.

Verband kritisiert Zuständigkeit fachfremder Behörde

Scharfe Kritik ernten die Verschärfungen auch von den Grünen. „Das geplante Gesetz trifft viele internationale Familien und setzt ihnen pauschal Misstrauen entgegen“, erklären die beiden Bundestagsabgeordneten Filiz Polat und Helge Limburg. Eine schnelle Anerkennung des zweiten Elternteils liege im Interesse des Kindeswohls. „Der Gesetzentwurf verhindert jedoch genau das und erschwert Kindern den Zugang zu beiden Elternteilen“, kritisieren die beiden Grünen-Politiker. Das sei „reine Schikane“.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab. Die Vaterschaftsanerkennung werde damit von einem Akt der familienrechtlichen Verantwortung zu einem aufenthaltsrechtlichen Prüfverfahren degradiert, kritisiert der Verband. Mit der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörden werde zudem eine fachfremde Behörde für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig. (epd/dpa/mig) Leitartikel Politik

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