
„Asylverfahren zweiter Klasse“
Bundestag schafft Pflichtanwalt bei Abschiebungen wieder ab
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das zu mehr Abschiebungen führen soll: Bei Anordnung der Abschiebehaft gibt es keinen Pflichtanwalt mehr. Sichere Herkunftsstaaten kann künftig die Regierung allein festlegen – Kritik kommt von Verbänden und Opposition.
Sonntag, 07.12.2025, 13:38 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.12.2025, 13:38 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bundesregierung kann Staaten künftig einfacher, per Rechtsverordnung, als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen – und damit Abschiebungen dorthin erleichtern. Der Bundesrat muss künftig nicht mehr zustimmen. Das hat der Bundestag beschlossen.
Asylanträge von Menschen aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. Dies schließt die Anerkennung eines Schutzstatus im Einzelfall aber nicht aus. Abgelehnte Antragsteller können jedoch leichter und schneller abgeschoben werden.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, versicherte: „Jede und jeder der begründen kann, dass Verfolgung droht, erhält Schutz.“ Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sprach hingegen von „Asylverfahren zweiter Klasse“. „Wenn ein Staat als sicher gilt, wird der Asylvertrag zur Formsache.“ Filiz Polat von den Grünen nannte das Gesetz verfassungswidrig.
Kontroverse um Pflichtanwalt
Daneben sind weitere Verschärfungen geplant. Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig keinen Anspruch mehr auf einen staatlich finanzierten Pflichtanwalt haben, der sie bei der Wahrung ihrer Rechte unterstützt. Dieser Anspruch war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden.
Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierten die Rücknahme. „Freiheitsentziehung ist eine der schärfsten Grundrechtseinschränkungen“, erklärte der Anwaltverein. „Noch immer sind über die Hälfte aller Inhaftierungen rechtswidrig. Der Staat muss sich hier eine besonders genaue Prüfung gefallen lassen.“ SPD-Politiker Fiedler sagte, in schwierigen Fällen werde es auch künftig einen Rechtsbeistand geben.
Sperre bei Täuschungsversuchen
Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht oder vorsätzlich unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahren lang nicht deutscher Staatsbürger werden können. Damit reagiert die schwarz-rote Koalition auf Ermittlungen wegen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten in mehreren Bundesländern. „Wer im Einbürgerungsverfahren schon versucht zu täuschen, der hat den deutschen Pass nicht verdient“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU).
Die Zehn-Jahres-Sperre soll gelten, wenn die Einbürgerung unanfechtbar zurückgenommen worden ist oder die zuständige Behörde im Einbürgerungsverfahren festgestellt hat, dass ein Antragsteller „arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat“. Die Sperre solle auch gelten, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht hat.
Das genaue Ergebnis der ausschlaggebenden namentlichen Abstimmung in dritter Lesung sollte erst später öffentlich werden. Bei der vorausgegangen zweiten Lesung hatte die Regierungsfraktionen von Union und SPD sowie die AfD zugestimmt. Grüne und Linke votierten dagegen. (dpa/epd/mig) Aktuell Politik
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