
Berlin
Fünf Jahre Antidiskriminierungsgesetz – 1.785 Beschwerden
Vor fünf Jahren beschlossen der damalige Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus ein Gesetz, das Diskriminierungen durch Behörden entgegenwirken soll. Seitdem gehen täglich Beschwerden ein – die meisten wegen Rassismus in Ämtern und Schulen.
Montag, 23.06.2025, 12:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.06.2025, 12:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Seit Gültigkeit des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes ist etwa eine Beschwerde pro Tag zu einem entsprechenden Thema eingegangen. Insgesamt waren es 1.785 Diskriminierungs-Beschwerden bei der zuständigen Ombudsstelle, die im September 2020 ihre Arbeit aufnahm, teilte die Senatssozialverwaltung mit. Das Gesetz trat vor genau fünf Jahren am 21. Juni 2020 in Kraft. Zu den Beschwerden kamen noch mehr als 2.000 Beratungsanfragen dazu.
Der häufigste Grund für Beschwerden war demnach eine echte oder gefühlte rassistische Diskriminierung. Für das Jahr 2024 wurden hier 162 Fälle registriert. Danach folgten Diskriminierungen wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung (2024: 114) und wegen des Geschlechts, geschlechtlicher Identität und der sexuellen Identität (2024: 56). Zunehmend würden Diskriminierungen wegen des sozialen Status gemeldet (2024: 43), hieß es. Weitere Beschwerden betrafen Alter, Sprache und Religion.
Die meisten Beschwerden richteten sich gegen Bezirksämter
Die meisten Beschwerden im gesamten Zeitraum der fünf Jahre richteten sich gegen Bezirksämter (382), Schulen und Kitas (210) sowie Universitäten und Hochschulen (85). Wegen der Polizei gingen 191 Beschwerden ein. Aber auch die Verkehrsbetriebe BVG, die Gefängnisse und die Senatsverwaltungen wurden kritisiert.
Die Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher, betonte: „Wir erleben Diskriminierung in allen Bereichen und Facetten.“ Das gelte für Polizei- oder Fahrkartenkontrollen, soziale Stigmatisierungen und fehlende Schulen für tausende Kinder mit Behinderungen. Viele Erfolge seien für Betroffene erzielt worden, vom Blumenstrauß oder Entschädigungszahlungen bis zu Änderungen von Formularen und Schlichtungen im Einzelfall.
Die Senatsverwaltung stellte fest, eine Unterscheidung nach berechtigter oder unberechtigter Beschwerde werde nicht vorgenommen. Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) erklärte, das Gesetz beinhalte zwar einen Entschädigungsanspruch, der gerichtlich durchsetzbar sei. „Im Unterschied zur freien Wirtschaft gibt es in der Berliner Verwaltung einen stärkeren Widerwillen, Fehler einzugestehen und daraus positiv zu lernen. Wir brauchen eine Verwaltung, die sich sehr viel stärker an den Belangen der Menschen ausrichtet, die eine positive Fehlerkultur hat und bereit ist, zu lernen.“ (dpa/mig) Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Navid Kermani „Wer Respekt vor der Drecksarbeit hat, Bomben auf…
- „Migrationsfeindliche Grundstimmung“ Sachsen schiebt Mutter und Kinder ab – Vater…
- Wer ist hier der Dreck? Wenn „Drecksarbeit“ zur Staatsräson wird
- „Geschmacklose“ Meinungsfreiheit Rassistische Dachdecker-Anzeige laut Staatsanwalt…
- Landessozialgericht Asylbewerber darf nicht ohne jede Mindestsicherung sein
- UNHCR Harte Asylpolitik könnte ungesteuerter Migration ankurbeln