
Nur ein Verfahren
Rassismus-Eklat auf Sylt: 2.500 Euro Strafe – so viel wie ein Club-Ticket
Ein Partyvideo in dem Nobelclub „Pony“ auf Sylt sorgte vergangenes Jahr bundesweit für Aufsehen – Partygäste grölten rassistische Parolen. Inzwischen sind die Verfahren fast alle eingestellt. Fazit: Nur ein Verfahren mit einer Bewährungsauflage von 2.500 Euro – genauso viel wie ein Pony-Ticket.
Montag, 28.04.2025, 14:59 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 28.04.2025, 14:59 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Knapp ein Jahr nach dem Eklat um rassistische Gesänge zum Party-Hit „L’amour toujours“ in einer Bar auf Sylt sind die Verfahren überwiegend eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg mit. Mehrere Gäste der Pony-Bar in Kampen sollen im vergangenen Jahr „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ in der Pony-Bar in Kampen gesungen haben, deswegen wurde unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt.
Lediglich gegen einen heute 26-Jährigen wurde demnach „öffentlich Klage erhoben“. Es sei beantragt worden, ihn wegen eines „winkenden Grußes“ mit ausgestrecktem Arm und der Andeutung eines „Hitlerbärtchens“ mit einem Strafbefehl zu verwarnen, heißt es in der Mitteilung. Die Gesten sind ebenfalls in einem damals viral gegangenen Video zu sehen.
Als Bewährungsauflage wurde ihm unter anderem auferlegt, 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Zum Vergleich: In dem Nobelclub kostet der „Pony Platin Dom Pass“ für zwei Personen über die Pfingsttage ebenfalls 2.500 Euro – plus 75 Euro Verwaltungskosten.
Weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt
Ein Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau wurde eingestellt. Das Rufen der Parolen „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!“ erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten, hieß es.
Dies wäre demnach nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Geschehen sorgte bundesweit für Empörung
Das Geschehen war in einem wenigen Sekunden langen Video festgehalten und unkommentiert in den sozialen Medien hochgeladen worden. Es soll am Pfingstsamstag 2024 auf der Terrasse der bekannten Bar mit Club entstanden sein. Wenige Tage später hatte die Polizei den Vorfall publik gemacht. Er sorgte für bundesweite Schlagzeilen und Empörung.
Gigi D’Agostino, dessen Song benutzt wurde, stellte klar, dass sich dieser ausschließlich um Liebe drehe. Der Missbrauch des Lieds war kein Einzelfall. In den Monaten zuvor gab es immer wieder Vorfälle, bei denen zu dem Lied Nazi-Parolen gerufen wurden – etwa in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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