Berlin
Ombudsstelle kritisiert Bargeldbegrenzung bei Bezahlkarte
Die Bezahlkarte für Asylbewerber ist in Berlin umstritten. Nun hat die Ombudsstelle für Diskriminierungsfragen Stellung genommen. Sie sieht die Bargeldbegrenzung kritisch – und rechtswidrig.
Donnerstag, 21.11.2024, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 21.11.2024, 8:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Eine pauschale Begrenzung der Bargeldfunktion bei der Bezahlkarte für Asylsuchende ist nach Einschätzung von Experten nicht zu rechtfertigen. Die Ombudsstelle für das Berliner Antidiskriminierungsgesetz sieht in einer Obergrenze von 50 Euro Bargeldabhebung eine unmittelbare Benachteiligung der Nutzer im Vergleich zu anderen Sozialleistungsempfängern. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Elif Eralp hervor.
Die beim Senat angesiedelte Ombudsstelle stärkt damit die Position von Sozialsenatorin Cansel Kızıltepe (SPD). Sie sprach sich anders als der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) gegen eine Begrenzung aus. Zuvor hatte der RBB über das Thema berichtet.
Die Ombudsstelle kam außerdem zu der Einschätzung, für die Einführung einer sogenannten restriktiven Bezahlkarte gebe es keinen hinreichenden sachlichen Grund. Die Bewertungen der Ombudsstelle sollen laut Antwort auf die Anfrage in die Entscheidungsfindung des Senats einfließen.
Rechtliche Bedenken gegen die Bezahlkarte
Die Ombudsstelle bestätige die Position der Linken und etlicher NGOs, kommentierte Eralp deren Bewertung. „Ich bin sicher, dass die Bezahlkarte in der Form wie sie der Senat derzeit plant, von Gerichten gekippt wird und lese die Aussagen aus der Senatsantwort als Aufforderung zur Klage.“
Innerhalb der Regierungskoalition ist die Bezahlkarte und insbesondere die Begrenzung auf 50 Euro Bargeld umstritten. Der Senat muss einen Beschluss darüber noch fassen. Streit darüber gibt es bereits seit Monaten. Bislang hat sich keine Einigung abgezeichnet. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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