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Richterpult © Daniel_B_photos @ pixabay.com (CC0), bearb. MiG

Sachsen

Disziplinarklagen gegen AfD-Mann und Richter

Sachsens Justizministerium hat gegen den als Rechtsextremist eingestuften Richter Jens Maier Disziplinarklage eingereicht. Bei Erfolg würde Maier aus dem Dienst entfernt und die Ruhestandsbezüge als Beamter aberkannt werden.

Donnerstag, 17.08.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 17.08.2023, 12:08 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Sachsens Justizministerium hat eine Disziplinarklage gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richter Jens Maier erhoben. Ihm wird die „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt am Landgericht Dresden vorgeworfen, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. „Das durch das Landgericht Dresden am 14. März 2022 eröffnete Disziplinarverfahren tritt damit in die nächste Stufe.

Ich habe immer gesagt, dass wir alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die sächsische Justiz vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schützen“, erklärte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Sollte das Justizministerium Erfolg haben, würde Maier nicht nur aus dem Dienst entfernt, sondern ihm würden auch die Ruhestandsbezüge als Beamter aberkannt werden.

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Maiers Verständnis für Breivik

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier seit 2020 als rechtsextrem ein. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, hatte Ministerin Meier schon früher argumentiert.

Die Disziplinarklage bezieht auf Äußerungen von Jens Maier noch vor seiner Wahl in den Bundestag. Im April 2017 habe er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert, dieser sei „aus Verzweiflung“ zum Massenmörder geworden, hieß es. Über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka habe er auf seiner Facebook-Seite geschrieben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“

Abgeordneten-Zeit bleibt außen vor

„Richterinnen und Richter haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Sie haben sich zudem innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird, und unterliegen der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten“, teilte das Ministerium mit. Äußerungen des Richters, die in seine Zeit als Abgeordneter im Bundestag fielen, seien nicht Gegenstand der Disziplinarklage. Die Klage wurde bei dem am Leipziger Landgericht ansässigen Dienstgericht für Richter erhoben.

Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof (BGH) will am 5. Oktober über den Fall Jens Maier verhandeln. Er wehrt sich gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichts für Richter, mit dem seine Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt wurde. (dpa/epd/mig) Aktuell Panorama

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