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Gerichtsverhandlung (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Bayern

Verfahren gegen Äbtissin wegen Gewährung von Kirchenasyl eingestellt

Weil sie drei geflüchteten Frauen Kirchenasyl gewährte, muss sich eine Äbtissin vor Gericht verantworten. Sie ist nicht die erste Kirchenvertreterin in Bayern, die deshalb angeklagt wird. Doch auch hier endet der Prozess ohne Strafe.

Mittwoch, 01.03.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 01.03.2023, 14:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Verfahren gegen eine Äbtissin wegen Gewährung von Kirchenasyl ist vor dem Amtsgericht Bamberg eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Angeklagte hätten einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld zugestimmt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag. Die Einstellung sei ohne Auflagen erfolgt.

Angeklagt war die Äbtissin Mechthild Thürmer des Benediktinerklosters Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten (Landkreis Bamberg). Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorgeworfen, weil sie drei ausreisepflichtigen Frauen Kirchenasyl gewährt habe. Die Äbtissin hatte wiederholt Flüchtlingen zum Schutz vor Abschiebung Kirchenasyl gewährt und auch deshalb gegen sie erlassene Strafbefehle zurückgewiesen. Im Jahr 2021 wurde Thürmer für ihr Engagement mit dem Löwenherz-Friedenspreis ausgezeichnet.

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Gericht: Gewährung von Kirchenasyl nicht strafbar

Grund für die nun erfolgte Einstellung ist den Angaben zufolge eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem vorigen Jahr. Das oberste ordentliche Gericht Bayerns hatte im Februar 2022 in einem Kirchenasyl-Verfahren gegen einen Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach (Landkreis Kitzingen) entschieden, dass sich dieser durch die Gewährung von Kirchenasyl gar nicht erst strafbar gemacht habe.

Als der Mönch einen Flüchtling ins Kirchenasyl aufgenommen hatte, war dieser demnach noch legal im Land. Als das nach einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht mehr der Fall war, habe der Asylsuchende zwar das Kirchenasyl verlassen müssen, befand das Gericht damals. Der Mönch habe aber nicht aktiv dafür sorgen müssen, dieses zu beenden. Das Gericht bestätigt damit einen Freispruch aus der Vorinstanz.

Äbtissin mit Entscheidung zufrieden

Im Verfahren gegen die Äbtissin habe die Staatsanwaltschaft nun auf Grundlage dieser Entscheidung in zwei Fällen einen Freispruch akzeptiert, im dritten Fall aber weitere Zeugen hören wollen, sagte die Sprecherin des Gerichts. Aus Sicht der Anklage war der dritte Fall demnach anders gelagert. Um das Verfahren dennoch zum Abschluss zu bringen, einigten sich beide Seiten auf eine Einstellung.

Die Äbtissin sei mit der Entscheidung zufrieden, sagte ihr Anwalt Franz Bethäuser am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Thürmer sei es vor allem wichtig gewesen, vor Gericht noch einmal darlegen zu können, warum sie so gehandelt habe. Die drei Frauen, die die Äbtissin durch das Kirchenasyl vor einer Abschiebung bewahrte, seien alle noch in Deutschland und hätten mittlerweile einen sicheren Aufenthalt, sagte Bethäuser. (dpa/mig) Aktuell Recht

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