Gericht
Bundeswehr darf Rechtsextremisten kündigen
Die Bundeswehr darf einen rechtsextremen Arbeitnehmer kündigen - mit einer sozialen Auslauffrist. Das hat das Berliner Arbeitsgericht im Falle eines 62-jährigen Hausmeisters entschieden. Er soll Mitglied in einer rechtsextremen Kameradschaft sein.
Donnerstag, 18.07.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 21.07.2019, 22:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Berliner Arbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung eines rechtsextremen Hausmeisters der Bundeswehr gebilligt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, gehört der 62-jährige Brandenburger einer rechtsextremen Kameradschaft an. Außerdem habe er sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und in sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. (Az: 60 Ca 455/19)
Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung des Mitarbeiters am Standort Strausberg grundsätzlich für gerechtfertigt, angesichts des mehr als 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters „aber nur mit sozialer Auslauffrist“, wie es weiter heißt. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts lehnte der Vertreter der Bundeswehr ab, wie eine Gerichtssprecherin nach der Verhandlung mitteilte.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte den Angaben zufolge im Dezember vergangenen Jahres zunächst die außerordentliche fristlose Kündigung und im Januar 2019 dann die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019 ausgesprochen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (epd/mig) Aktuell Recht
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