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Facebook, der weltweit größte soziale Netzwerk im Internet © west.m @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Ermittlungen gegen AfD eingestellt

„Wenn die Stimmung endgültig kippt, ist es zu spät.“

Keine Volksverhetzung, keine Bedrohung. Mit dieser Begründung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Ermittlungsverfahren gegen die AfD aufgrund eines Facebook-Posts eingestellt. Stattdessen wurde ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet.

Montag, 11.02.2019, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.02.2019, 17:07 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat das Ermittlungsverfahren im Fall eines pressefeindlichen Facebook-Posts der AfD-Fraktion im Hochtaunuskreis eingestellt. Es fehle ein hinreichender Tatverdacht, teilte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag in Frankfurt mit. Die Veröffentlichung, die zur Anzeige gebracht wurde, erfülle weder den Straftatbestand der Volksverhetzung noch den der Bedrohung. Allerdings wurde den Angaben zufolge ein neues Verfahren wegen des „Anfangsverdachts des Fälschens beweiserheblicher Daten“ eingeleitet.

Das am 16. Januar eingestellte Verfahren wurde gegen einen Politiker geführt, der laut Impressum der Facebook-Seite des AfD-Verbandes Hochtaunuskreis vertretungsberechtigter Kreissprecher der Partei war, und gegen den damaligen Vorsitzenden der AfD-Kreistagsfraktion. Letzerer war in Strafanzeigen als Verantwortlicher des Kommentars benannt worden.

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Verfahren gegen Unbekannt

Laut Frankfurter Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen, dass die Veröffentlichung möglicherweise nicht mit Legitimation der als Verfasser angegebenen AfD-Fraktion erfolgt sein könnte. Deswegen wurde das neue Verfahren wegen des Anfangsverdachts des Fälschens beweiserheblicher Daten gegen Unbekannt eingeleitet. Insoweit dauerten die Ermittlungen an, hieß es.

Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Chemnitz hatte die AfD-Fraktion einem Bericht der „Frankfurter Neuen Presse“ zufolge Anfang August 2018 auf Facebook geschrieben: „Bei uns bekannten Revolutionen wurden irgendwann die Funkhäuser sowie die Presseverlage gestürmt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt. Darüber sollten die Medienvertreter hierzulande einmal nachdenken, denn wenn die Stimmung endgültig kippt, ist es zu spät!“ Später löschte die Fraktion diese Sätze wieder.

Kritik in sozialen Medien

Auf Twitter und Facebook waren die Äußerungen auf heftige Kritik gestoßen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine Landesämter anlässlich des Postings dazu auf, die AfD zu beobachten.

Der Landesvorstand der hessischen AfD hatte sich von dem Facebook-Beitrag sogleich distanziert. Dem hessischen AfD-Landesverband seien Demokratie und Pressefreiheit ebenso wichtig wie die Ablehnung jeglicher Gewalt oder Gewaltaufrufe in der politischen Auseinandersetzung, erklärte der Vorstand. Daher seien von allen Funktionsträgern der AfD auch jegliche Meinungsäußerungen zu unterlassen, die Anlass zu Fehl- oder Überinterpretationen geben könnten. (epd/mig) Aktuell Recht

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