Bremen

BAMF-Außenstelle bearbeitet bald wieder Asylverfahren

Die Bremer BAMF-Außenstelle wird bald wieder Asylverfahren bearbeiten. Wie interne Überprüfungen zeigen, wurden deutlich weniger falsche Asylbescheide ausgestellt, als zunächst angenommen.

Mittwoch, 14.11.2018, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 14.11.2018, 16:11 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die während der Affäre um mutmaßlich unrechtmäßig erteilte Asylbescheide aus dem Betrieb genommene Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen wird bald wieder Asylverfahren bearbeiten. Wie das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilte, verständigte sich darauf am Dienstag Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit dem Bremer Innensenator Ulrich Mäurer und dem BAMF-Präsidenten Hans-Eckhard Sommer. Demnach wird das Ankunftszentrum ab dem 15. November wieder zum regulären Betrieb zurückkehren.

Laut Ministerium sind alle BAMF-internen Überprüfungen anlässlich der Affäre abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Unregelmäßigkeiten bei Bearbeitung der Asylverfahren auf ein Fehlverhalten einzelner weniger Beschäftigter zurückzuführen sei, heißt es. Der deutlich überwiegende Teil der Bremer Belegschaft habe die Asylverfahren ordnungsgemäß bearbeitet. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen einzelne BAMF-Beschäftigte dauerten weiter an. Die Betroffenen würden nicht in die Bearbeitung von Asylverfahren involviert.

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Die Behörde war im Mai weitgehend aus dem Betrieb genommen worden, um den Abschluss der Überprüfungen abzuwarten. Asylverfahren, die dort anhängig waren, wurden mit sofortiger Wirkung von anderen Außenstellen des Bundesamts übernommen. In die Schlagzeilen war die Außenstelle in Bremen mit dem Vorwurf geraten, dort seien Asylbescheide ohne ausreichende Rechtsgrundlage positiv beschieden worden. Zwischenzeitlich war von mehr als 1.100 Asyl-Betrugsfällen die Rede gewesen. Eine Untersuchung der Vorfälle ergab aber, dass deutlich weniger falsche Asylbescheide ausgestellt worden waren, als zunächst angenommen.

OVG-Bremen untersagt BMI Vorverurteilung

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte in einer Presseerklärung vom Mai 2018 noch behauptet, der Bericht zeige, „dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden.“ Erst nach einem Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen (Az.: 2 B 213/18) änderte das Ministerium die Erklärung. Jetzt steht dort nur noch: „Der Bericht der Internen Revision weist allerdings auf Mängel bei der Beachtung des sog. Vier-Augen-Prinzips hin.“

Seit Mitte April ermittelt die Staatsanwaltschaft Bremen gegen die frühere Leiterin der Außenstelle und weitere Beschuldigte wegen der Vorwurfs des Asylmissbrauchs und Korruption. (epd/mig) Aktuell Politik

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