Kontingentregelung
Rund 3.000 Menschen warten in Griechenland auf Familiennachzug
Im Zuge einer Vereinbarung mit Griechenland will Deutschland Angehörige von hier lebenden Flüchtlingen schneller übernehmen. Das könnte Auswirkungen auf die Angehörigen haben, die im Libanon und Jordanien auf die Zusammenführung hoffen. Die Fälle könnten auf Kontingent für subsidiär Geschützte angerechnet werden.
Donnerstag, 05.07.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 08.07.2018, 16:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
In Griechenland warten noch rund 3.000 Flüchtlinge auf die Erlaubnis für einen Umzug zu ihren Familien nach Deutschland. Das geht aus Zahlen des Bundesinnenministeriums hervor, das sich auf Angaben der griechischen Asylbehörde beruft. Im Zuge der geplanten Vereinbarung mit Griechenland hat Deutschland versprochen, Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen aus Griechenland schneller aufzunehmen. Das könnte allerdings dazu führen, dass Familienangehörige subsidiär Geschützter in Drittstaaten, die auf ein Wiedersehen durch die im August inkrafttretende Kontingentregelung hoffen, länger warten müssen. Für die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke wäre das eine „Unverschämtheit“.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) betonte am Mittwoch im Bundestag, man werde die Fälle von Familienzusammenführungen aus Griechenland „Schritt für Schritt“ abarbeiten. Sie sprach von einer Gruppe, „die Anrechte auf Familiennachzug hat“. Die europäische Dublin-Verordnung sieht vor, dass Flüchtlingsfamilien, die getrennt in mehreren Mitgliedstaaten leben, zusammengeführt werden, egal welchen Asylstatus sie haben.
Subsidiär geschützte Flüchtlinge in Deutschland, die aus dem außereuropäischen Ausland enge Angehörige nachholen wollen, haben dagegen seit Frühjahr 2016 keinen Rechtsanspruch mehr auf die Zusammenführung. Ab August sollen im Rahmen eines Kontingents pro Monat 1.000 Menschen nach Deutschland geholt werden.
1.000 pro Monat
Merkel brachte das Versprechen an Griechenland und die Regelung für subsidiär Geschützte, die Verwandte etwa in Flüchtlingslagern in Jordanien oder Libanon haben, in ihrer Rede im Bundestag in einen Zusammenhang. Mit der Kontingentregelung „können wir genau in diesem Bereich auch handeln“, sagte sie. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte mit Blick auf die Vereinbarung mit Griechenland, wo es sekundär Geschützte betreffe, „bezieht sich das natürlich auf den Rahmen, den diese Regierung beschlossen hat, nämlich die 1.000 pro Monat“. Das Abkommen mit Griechenland müsse aber noch im Detail verhandelt werden.
Jelpke sagte: „Wenn das begrenzte Kontingent für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten jetzt zweckwidrig auch noch für solche Fälle genutzt werden soll, dann bleibt von dem ohnehin schäbigen Kompromiss nichts mehr übrig.“ Das Kontingent sei eine Ermessensregelung aus humanitären Gründen. Bei der Dublin-Regelung bestehe dagegen ein Rechtsanspruch auf eine schnelle Familienzusammenführung. „Das eine kann nicht mit dem anderen verrechnet werden“, betonte sie. Jelpke forderte die SPD auf, im Zuge der Verhandlungen über Maßnahmen in der Asylpolitik sich den Plänen entgegenzustellen. „Das ist einfach nur schäbig“, sagte sie.
Griechenland will zurücknehmen
Die sogenannten Überstellungen Familienangehöriger aus Griechenland stockten in der Vergangenheit. Anfang Dezember warteten nach Angaben des Innenministeriums noch 4.500 Menschen auf die Erlaubnis zum Umzug nach Deutschland. In aller Regel seien das Familienangehörige und besonders schutzbedürftige Menschen.
Wie aus den Zahlen des Innenministeriums weiter hervorgeht, wurden in diesem Jahr bis Ende Mai 1.005 Angehörige von Griechenland nach Deutschland gebracht, darunter auch Altfälle. Im gleichen Zeitraum wurden 1.099 Übernahmeersuchen gestellt. 290 davon wurde zugestimmt. Griechenland will im Rahmen der geplanten Vereinbarung zusagen, Flüchtlinge, die bereits in Griechenland registriert wurden, direkt wieder zurückzunehmen, wenn sie an der deutschen Grenze beim Einreiseversuch aufgegriffen werden. (epd/mig) Aktuell Ausland
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