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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) © MiG

BAMF verliert Rechtsstreit

Minderjähriger Syrer darf Familie aus Griechenland nachholen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Familienzusammenführung eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien mehr als sechs Monate hinausgezögert. Damit hat das Bundesamt einem Gerichtsbeschluss zufolge gegen Europarecht verstoßen.

Donnerstag, 21.09.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 21.09.2017, 17:52 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einem minderjährigen Flüchtling aus Syrien recht gegeben, der seine Familie aus Griechenland zu sich nach Deutschland holen will. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe die Familienzusammenführung mehr als sechs Monate lang hinausgezögert, sagte Gerichtssprecher Marcel Buus dem Evangelischen Pressedienst am Mittwoch. Damit habe das Bundesamt gegen Europarecht verstoßen.

Nach der Dublin-Verordnung haben minderjährige Flüchtlinge einen Anspruch darauf, dass Familienangehörige, die sich in anderen EU-Ländern aufhalten, innerhalb von sechs Monaten bei ihnen sind. Die Behörde muss nun gewährleisten, dass die Eltern und drei jüngeren Geschwister bis Ende September von Griechenland nach Deutschland reisen können.

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Geklagt hatte die Familie des 17-Jährigen, die in Athen lebt. Nach den Worten von Buus hätte die Familie auch in Griechenland vor Gericht ziehen können, dort dauerten die Verfahren erfahrungsgemäß aber noch deutlich länger als in Deutschland.

Pro Asyl begrüßt Beschluss

Pro Asyl und die Diakonie Deutschland begrüßen den Beschluss. Pro Asyl sieht seine Forderung bestätigt, dass Deutschland schnelleren Familiennachzug für Flüchtlinge gewährleisten muss. Die Menschenrechtsorganisation sieht nun das Bundesinnenministerium in der Pflicht, Familienzusammenführungen binnen sechs Monate zu ermöglichen.

„Familien gehören zusammen und dürfen nicht jahrelang verstreut in Transitländern leben“, teilte die Diakonie mit. Sowohl Pro Asyl als auch die Diakonie sprechen von Tausenden Menschen, die derzeit mit einem Anrecht auf Familienzusammenführung in Griechenland ausharren. Laut Pro Asyl seien über 60 Prozent davon minderjährig. (epd/mig) Aktuell Recht

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