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Verwaltungsgerichtshof

Gericht stützt Einstufung Serbiens als sicheren Herkunftsstaat

An der Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat ist laut baden-württembergischem Verwaltungsgerichtshof nichts zu beanstanden. Der Gesetzgeber habe diese Einstufung ausreichend begründet. Ein Verwaltungsgericht hatte zuvor anders entschieden.

Donnerstag, 30.07.2015, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.08.2015, 17:52 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat ist laut einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit der am Mittwoch in Mannheim veröffentlichten Entscheidung wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Asylrecht aus dem Jahr 2014 geändert, das eine politische Verfolgung der Roma in Serbien noch bejaht hatte (AZ.: A 6 S 1259/14).

Für das Gesetz zur Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat vom 31. Oktober 2014 habe der Gesetzgeber zahlreiche Erkenntnismittel ausgewertet und bewertet, urteilten die Mannheimer Richter. Dabei sei auch die für Roma schwierige wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Lage berücksichtigt worden. Weil sich die serbische Regierung bemühe, die Lage der Roma durch eine aktive Minderheitenpolitik zu verbessern, seien Roma dort keiner asylerheblichen staatlichen oder quasi-staatlichen Verfolgung aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit ausgesetzt, urteilte der Verwaltungsgerichtshof.

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Geklagt hatte ein serbischer Staatsangehöriger, der dem Volk der Roma angehört. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte seinen Asylantrag als unbegründet abgelehnt und die Abschiebung nach Serbien angedroht. Dagegen hatte der Mann Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. Dieses hatte geurteilt, ihn als Flüchtling anzuerkennen, weil ihm in Serbien eine an seine „Rasse“ anknüpfende Verfolgung drohe. (epd/mig)

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