Nicht strafbar

Rechtsextremisten hetzen gegen Familie in Dortmunder Kirchenasyl

Die Partei "Die Rechte" rief im Internet dazu auf, nach den "illegalen Asylanten" zu suchen. Die Polizei sieht darin eine gezielte Provokation. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft liegt jedoch keine Strafbarkeit vor.

Dienstag, 19.05.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.02.2016, 12:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Mit einer Art Steckbrief betreiben Rechtsextremisten in Dortmund eine Hetzjagd auf Flüchtlinge, die in einem evangelischen Kirchenasyl Unterschlupf gefunden haben. Die Partei „Die Rechte“ rief im Internet und auf Facebook dazu auf, nach den „illegalen Asylanten“ zu suchen. Die Polizei sieht darin eine gezielte Provokation und einen neuen „unsäglichen Versuch, ein Klima der Angst und der Einschüchterung zu schüren“, wie Polizeisprecherin Cornelia Weigandt am Freitag dem Evangelischen Pressedienst sagte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft liege jedoch keine Strafbarkeit vor, so dass derzeit nicht gegen die Neonazis vorgegangen werden könne.

Die Polizei beobachte die Situation aber sehr genau und sei auf mögliche Aktionen der Rechtsextremisten vorbereitet, sagte Weigandt. Das Vorgehen der Extremisten werde detailliert dokumentiert, um die Rechtsaußen-Partei „verfassungsrechtlich einordnen zu können“. Das Düsseldorfer Innenministerium prüft zurzeit ein mögliches Verbot der Partei „Die Rechte“. Deren Hetzplakat im Western-Stil ist mit dem Wort „Wanted“ überschrieben. Der evangelischen Kirche werfen die Rechtsextremisten „Machenschaften“ vor.

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Der evangelische Kirchenkreis Dortmund hatte am Montag mitgeteilt, dass eine seiner Gemeinden einer Flüchtlingsfamilie Kirchenasyl gewähre, um sie vor Abschiebung zu schützen. Die Ausländerbehörde sei vorab informiert worden. Der Fall werde über die Evangelische Kirche von Westfalen der zuständigen Bundesbehörde vorgetragen, damit der Fall noch einmal geprüft werde.

Der Name der Gemeinde oder Details zu dem Fall wurden nicht mitgeteilt, um zu verhindern, „dass Rechtsextreme die Situation für politische Aktionen ausnutzen und Familie oder Helfer bedrohen könnten“. Der Kirchenkreis hob in seiner Mitteilung hervor, die Kirche beanspruche keinen rechtsfreien Raum. Kirchenasyl werde nur in besonderen Härtefällen gewährt, wenn eine drohende Abschiebung unmittelbar bevorstehe. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft

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