Neuer Brandversuch

Fall Oury Jalloh wird neu untersucht

Eine neuer Brandversuch soll klären, ob der Asylbewerber Jalloh in einer Gewahrsamszelle der Polizei sich selbst angezündet hat oder er Opfer eines Mordes wurde. Bisher weist die Polizei jede Schuld von sich, könnte mit dem neuen Gutachten aber erneut in Erklärungsnot geraten.

Mehr als elf Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird der Fall noch einmal untersucht. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat nach eigenen Angaben vom Dienstag einen neuen Brandversuch in Auftrag gegeben. Der schweizerische Sachverständige Kurt Zollinger vom Forensischen Institut Zürich werde den Versuch am 18. August im Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde ausführen, hieß es.

Bei der Untersuchung soll der Zellenbrand vom 7. Januar 2005 nachgestellt werden. Jalloh starb an diesem Tag bei einem Brand in einer Gewahrsamszelle. Nach Darstellung der Polizei soll der Asylbewerber aus Sierra Leone die feuerfeste Matratze, auf der er gefesselt lag, mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben. Wie er an das Feuerzeug gekommen ist, ist bislang nicht geklärt. In Gewahrsam genommenen Personen werden alle Gegenstände abgenommen.

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Der Fall Jalloh ist seit Jahren Gegenstand von Strafprozessen. 2014 bestätigte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die Verurteilung eines ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Ihm wurde zur Last gelegt, den Feueralarm abgestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau prüfte seit Anfang 2014 auf Antrag einer Gedenk-Initiative, ob es weitere Ermittlungsansätze zum Grund für den Ausbruch des Feuers gibt.

Sie wirft Ermittlern und Justiz vor, die Ermittlungen zu behindern und Beweismittel zurückzuhalten. Die Ermittler seien von Beginn an von der Hypothese ausgegangen, Jalloh habe sich selbst angezündet. Dabei gebe es deutlich Hinweise darauf, die das ausschließen. Zuletzt hatten drei neue Gutachten, die die Gedenk-Initiative in Auftrag gegeben hatten, eher die Hypothese der Beteiligung Dritter an dem Tod des Flüchtlings gestützt. Demnach soll es wahrscheinlicher sein, dass Jalloh das Feuer in seiner Gefängniszelle nicht selbst gelegt habe. In diesem Fall stünde die Polizei selbst unter dringendem Tatverdacht. (epd/mig)