Corona-Abstandregel gilt auch in Asylunterkunft
Die Corona-Abstandregeln gelten auch in Flüchtlingsunterkünften. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden. Es gab einem Eilantrag eines Asylbewerbers statt, der mit einer weiteren Person in einem zwei mal zwei Meter großen Zimmer untergebracht ist.
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