Nicht bekannte Verletzungen

Oury Jalloh: Gutachten über weitere Verletzungen vorgestellt

Offiziell hat sich der Asylbewerber Oury Jalloh vor 14 Jahren in einer Polizeizelle in gefesseltem Zustand selbst angezündet und ist dabei ums Leben gekommen. Jetzt gibt es neue Indizien für Fremdeinwirkung. Eine Initiative geht von „schwerer Polizeigewalt“ aus.

Im Fall des vor 14 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh liegt ein neues ärztliches Gutachten vor. Danach wies der Leichnam neben dem bereits bekannten Bruch des Nasenbeins weitere, bislang nicht bekannte Verletzungen wie einen Bruch des vorderen Schädeldaches und eine gebrochene Rippe auf, wie die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Montag in Berlin mitteilte.

Es sei davon auszugehen, dass die Verletzungen vor dem Todeseintritt und durch Dritte erfolgten, heißt es unter Verweis auf ein Mitte Oktober an der Universitätsklinik Frankfurt am Main erstelltes forensisch-radiologisches Gutachten. Eine Selbstverletzung oder ein Sturz seien weitgehend ausgeschlossen. Die Unterstützer gehen von schwerer Polizeigewalt aus.

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Grundlage für das Gutachten waren die Bilddateien der Computertomographie, die mehr als zweieinhalb Monate nach dem Tod Oury Jallohs angefertigt wurden. Laut der Initiative ist der Zeitraum, in dem die Verletzungen zugefügt worden sein sollen, „eindeutig eingrenzbar“ auf wenige Stunden vor dem Tod des Asylbewerbers am 7. Januar 2005.

Rechtsweg ausgeschöpft

In der vergangenen Woche hatte das Oberlandesgericht Naumburg im Fall Oury Jallohs eine sogenannte Klageerzwingung als unzulässig abgelehnt. Laut der Unterstützerinitiative lag dem Gericht dabei das neue ärztliche Gutachten bereits vor.

Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh starb nur wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei dem Brand gefesselt an eine Matratze. Der Fall konnte bislang nicht restlos aufgeklärt werden. Es gab zwei Prozesse gegen Polizisten am Landgericht Dessau-Rosslau und am Landgericht Magdeburg. (epd/mig)