Plädoyer

Schluss mit dem Begriff „Rasse“ in Gesetzestexten

In Artikel 3 des Grundgesetztes sind menschliche Merkmale aufgezählt, aufgrund derer keine Person diskriminiert werden darf: Geschlecht, Herkunft und „Rasse“. „Rasse“? Ja, „Rasse“! Von Sami Omar

Immer noch ist dieses Wort in deutschen Gesetzestexten zu finden. Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet die Benachteiligung wegen biologischer menschlicher Merkmale, wie dem Geschlecht, ideologischer, wie der politischen Überzeugung und biografischer, wie der Herkunft. All diese Merkmale orientieren sich an Fakten.

Allein das Verbot der Benachteiligung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ folgt einem Konzept von „Rasse“, das die Benachteiligung erst theoretisch begründet. Dass Rassentheorien allesamt haltloser Mist sind, ist längst kein Geheimnis mehr. Es ist Zeit, dass dieser Irrsinn aufhört!

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Rassismus in der Politik

Deutschland hat ein originäres Interesse daran, dieser überholten Theorie, die zum Zweck der Verdinglichung, Unterjochung und schließlich der wirtschaftlichen Nutzbarmachung anderer Menschen geschaffen und benutzt wurde, keinen Raum zu geben. Längst ist ethnische Vielfalt gesellschaftliche Realität und bedarf der Anerkennung gerade durch die Politik. Diese versucht in Teilen immer wieder auf eine angeblich natürlich gegebene „Andersartigkeit“ zugewanderter Menschen, schwarzer Menschen und People of Color an zu spielen und arbeitet damit letztlich mit der Rassentheorie.

Wenn der Entwicklungsminister vom afrikanischen Mann spricht, der lediglich 30 von 100 Dollar für seine Familie aufwende und den Rest verjuble für: „Alkohol, Suff, Drogen, Frauen natürlich!“. Wenn Innenminister de Maizière in seinen Thesen zur Leitkultur für Deutschland mit der Feststellung beginnt: „Wir legen Wert auf einige soziale Gewohnheiten, nicht weil sie Inhalt, sondern weil sie Ausdruck einer bestimmten Haltung sind: Wir sagen unseren Namen. Wir geben uns zur Begrüßung die Hand.“ Wenn der Radiomoderator des Senders 1Live Benni Bauerdickdes in einer Sendung sagt: „Ich komm‘ gerade von der Toilette. Noch schnell einen Obama ins Weiße Haus geschickt.“ – und seinen Arbeitsplatz behält.

Rassismus in den Medien

Wenn der Sender 3Sat seine fünfteilige Doku-Reihe mit den Worten ankündigt: „Afrika – Der ungezähmte Kontinent. Auf Safari in Afrika! (…) Kein Kontinent ist so umweht vom Nimbus der Wildheit, keiner so bekannt für die Ursprünglichkeit seiner Tierwelt. Wenn der weiße Comedian Luke Mockridge in seiner Sat1-Show diesen Scherz versucht: „Ich war bei ‚High School Musical‘, hab‘ ich mitgespielt, kanadische Bühnenproduktion, ich war der Schwarze, es wurde nach Penislänge gecastet, ich habe die Rolle bekommen.“

Rassismus geht davon aus, dass Menschen aufgrund zugeschriebener Andersartigkeit anders behandelt und bewertet werden müssen. Diese Andersartigkeit beinhaltet minderen Intellekt, reduzierte kulturelle Fertigkeiten und eine ursprüngliche, tiergleiche Wildheit. Doch nicht nur in Politik und Medien spürt man die Ausläufer der Rassentheorie, auf die sich in unserem Grundgesetz bezogen wird.

Deutsche Kolonialgeschichte in Schulen

Auch in deutschen Schulen wird die koloniale Geschichte Deutschlands oftmals als Randnotiz abgetan. Teilweise wird der Kolonialismus, der von hier ausging, in eine Form der Entwicklungshilfe verkehrt. Die Geschichte des afrikanischen Kontinents beginnt im deutschen Bildungssystem meist mit seiner Erschließung durch die Europäer. Noch viel zu oft wir in schulischen Arbeitsmaterialien die Geschichte des rückständigen Afrikaners und des fortschrittlichen Europäers fortgeschrieben.

So zum Beispiel in der Broschüre „Robinson in Kenia“ aus der Reihe „Kinder Kinder“ der Kindernothilfe. Sie wird in Schulen verwendet, um Schülern Informationen über das Land nahe zu bringen: Der kleine Robinson trifft hier auf einen Massai-Jungen, dessen Unterricht im freien unter einem Baum stattfindet. Außerdem gibt es in dem Heft noch den Aktionsteil: „essen, spielen, reden und sich anziehen wie Kinder in Kenia“. Und fertig ist das Afrikabild des deutschen Grundschülers.

Affenlaute in Stadien

Auch im Sport äußert sich der Rassismus als Phänomen, das sich aus einem Konzept herleitet. Wenn in Deutschland schwarze Fußballspieler von der Tribüne herab mit Affenlauten bedacht oder mit Bananen beworfen werden, dann geht das auf die bewusste Vermischung zweier Gedanken zurück.

Zum einen ist da Darwins Annahme, der Mensch stamme vom Affen ab. Zum anderen ist da die Out-of-Africa-Therorie, die den Ursprung der Menschheit auf dem afrikanischen Kontinent verortet. Vermischt man beide, kann man – scheinbar glaubhaft – argumentieren, „die Afrikaner“ hätten, wegen ihrer Rückständigkeit und wegen des Verbleibs am Ursprungsort der Menschheit etwas Animalisches, Unmenschliches an sich.

Charles Darwin, der Böse

Charles Darwin wurde auch deshalb so sehr für seine Evolutionstheorie angegangen, weil er Menschen damit in die Nähe von Tieren rücke, so der damalige Vorwurf. Seine Theorie wurde als „Affentheorie“ abgetan und die koloniale Entmenschlichung schwarzer Menschen machte es möglich diese Abstammungslinie vom Tier zum Menschen auf Afrikaner zu beziehen, während der Europäer sich fern von dem Ursprung dieser Linie, kulturell und physisch enorm entwickelt habe. Wenn heute also in Fußballstadien Affenlaute ertönen, dann hallt dort nichts anderes über die Tribünen, als die schall-gewordene weiße Hybris des postkolonialen Europa.

Man könnte nun argumentieren, dass die Änderung des Gesetzestextes hin zu einer Vermeidung aller Begriffe, die einen direkten Bezug zu Rassentheorien herstellen, einer Illusion Vorschub leistet. Der nämlich, dass diese Änderung auch eine Änderung und Reduktion des gesellschaftlichen und institutionellen Rassismus nach sich zögen. Das wird nicht passieren – doch es ist gar nicht das Ziel!

Ein guter Anfang

Die Streichung des Wortes „Rasse“ aus Gesetzestexten soll:

  1. es allen staatlichen Institutionen unmöglich machen, sich auf den Rassenbegriff zu berufen.
  2. es allen Menschen, die vor dem Hintergrund deutschen Rechtes auf Gleichbehandlung pochen, ersparen, sich auf den Rassenbegriff im Gesetzestext berufen zu müssen.
  3. ein Bekenntnis des Rechtsstaates erwirken, in welchem er sich von der Rassentheorie und der impliziten Rechtfertigung kolonialer Greul distanziert.

Das wäre kein gutes Ende, aber ein guter Anfang.