Nichtig

Koalition einig über Verbot von Kinderehen

Nach Monatelang Streit hat sich die Regierungskoalition auf ein Gesetz gegen Kinderehen geeinigt: Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen nichtig sein. Unklar ist noch, wie mit Ehen von 16- und 17-Jährigen umgegangen wird.

Union und SPD haben sich einem Zeitungsbericht zufolge nach langen Diskussionen grundsätzlich auf ein Verbot von Minderjährigen-Ehen geeinigt. Wie Die Welt berichtet, sollen demnach alle Ehen mit Personen unter 16 Jahren für „nichtig“ erklärt werden. Sie gälten damit als nie geschlossen. Beim Alter soll der Zeitpunkt der Verheiratung herangezogen werden und die Regelung soll auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.

Differenzen gibt es dem Bericht zufolge noch beim Umgang mit Ehen von 16- und 17-Jährigen, die in Ausnahmefällen auch im deutschen Recht erlaubt sind. Nach den Plänen der Union sollen die Jugendämter verpflichtet werden, bei Familiengerichten die Aufhebung dieser Ehen zu beantragen. Das Justizministerium halte es aus verfassungsrechtlichen Gründen hingegen für geboten, Ausnahmen für besondere Härtefälle zuzulassen. Allerdings soll auch die Ehemündigkeit in Deutschland mit dem neuen Gesetz prinzipiell auf 18 Jahre angehoben werden.

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Die Verständigung im Grundsatz erfolgte nach Informationen der Welt zwischen den Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) sowie der Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt. Die Koalitionsfraktionen streiten seit Monaten über ein Verbot von Kinderehen. Durch die Fluchtbewegung stieg die Zahl verheirateter Minderjähriger in Deutschland. Im Sommer waren 1.475 Minderjährige als „verheiratet“ registriert, 481 von ihnen unter 16 Jahren. (epd/mig)