Die Justizminister von Bund und Ländern haben sich in der Debatte um sogenannte Kinderehen dafür ausgesprochen, alle Ehen von unter 16-Jährigen aufzuheben und bei Älteren Ausnahmen zu erlauben. Berlins scheidender Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte am Donnerstag in Berlin, mit dieser Regelung könnte der ursprüngliche Streit beigelegt werden. Die Union hatte zunächst gefordert, alle Ehen mit Minderjährigen unter 18 Jahren automatisch aufzuheben.
Die Ehen mit Minderjährigen, deren Zahl durch die Flüchtlingsbewegung zugenommen hatte, waren Thema bei der Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern. Ein konkreter Beschluss wurde nicht gefasst. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte angekündigt, noch im November einen Gesetzentwurf vorzulegen. Nach dem Treffen mit seinen Ressortkollegen aus den Bundesländern betonte er, auch Ehen von 16- und 17-Jährigen sollten in der Regel aufgehoben werden. Alle Entscheidungen müssten sich am Kindeswohl orientieren.
In Deutschland waren im Sommer 1.475 Minderjährige als „verheiratet“ registriert, davon 481 unter 16 Jahren. Das Mindestheiratsalter liegt nach deutschem Recht bei 18 Jahren, in Ausnahmen sind aber auch Ehen ab 16 Jahren möglich.(epd/mig)