Die Rolle der Sprache

Wie viel Deutsch braucht ein Arzt?

Bevor ausländische Ärzte in Deutschland arbeiten dürfen, müssen sie ein Stapel an Zeugnissen und Zertifikaten vorlegen. Deutschkenntnisse müssen sie natürlich auch nachweisen, nur werden diese nicht immer ernsthaft nachgeprüft. Ein Manko mit Risiken und Nebenwirkungen.

Dass in Deutschland hochqualifizierte Fachkräfte gefragt sind, ist seit langem kein Geheimnis mehr. Regelmäßig erreichen uns Informationen über Ärztemangel auf dem Land und über Praxen, die ohne Nachfolge geschlossen werden müssen. Um die Situation in den Griff zu bekommen, entwickelt man neue Konzepte und hofft auf ausländische Mediziner. Ärzte, die ihren Abschluss im Ausland erwarben und jetzt in Deutschland tätig sein wollen, müssen sich einem Approbationsverfahren unterziehen, bei dem ihre Ausbildung und Berufserfahrung geprüft werden. Aber was ist mit ihren Deutschkenntnissen? Sind sie etwa nicht so wichtig?

Außer einem Stapel von Zeugnissen und Zertifikaten, den Ärzte vorlegen müssen, um eine berufliche Anerkennung zu bekommen, brauchen sie auch Deutschkenntnisse. Logisch, aber nicht immer entsprechend ernsthaft nachgeprüft. Bei Recherchen auf ausländischen Websites stößt man auf viele Arbeitsangebote für Ärzte, die nach Deutschland ausreisen wollen. Die Arbeitsvermittler berichten dabei ihren Kunden nicht selten, dass Deutsch keine gewichtige Barriere wäre, um einen Job z.B. im deutschen Krankenhaus zu bekommen. Es scheint was dran zu sein, denn bislang gab es keine bundesweit gültigen Kriterien, wie gut ein Arzt Deutsch beherrschen sollte. Das Problem ist aber alles andere als marginal, denn nach Angaben der Bundesärztekammer ist heutzutage jeder zehnte Arzt ein Ausländer. Im Jahre 2013 übten schon mehr als 31.000 ausländische Ärzte ihren Beruf in Deutschland aus – und die Tendenz für kommende Jahre ist weiterhin wachsend.

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Aber es werden neue Richtlinien für Sprachkenntnisse angestrebt: Bei der 87. Gesundheitsministerkonferenz, die im Juni dieses Jahres stattfand, verständigte man sich „auf ein einheitliches Überprüfungsverfahren der Sprachkenntnisse“. Laut der Konferenzbeschlüsse soll sich jeder ausländische Arzt sowohl mit Patienten als auch Kollegen „mühelos verständigen“ können. Künftig müsse er über ein allgemeines Sprachniveau B2 und ein Fachsprachenniveau C1 verfügen. Beim Loben dieser Entscheidungen sollte man ein vorsichtiger Optimist bleiben. Schon 2012 stellte nämlich der Marburger Bund folgendes fest: „Nach den derzeitigen Erfahrungen des Klinikalltags muss das Niveau B2 (GER) als im Alltag nicht ausreichend angesehen werden.“ Während der Hauptversammlung des Bundes wurde außerdem angedeutet, dass die mangelnden Sprachkenntnisse die Zusammenarbeit im Krankenhaus und die erfolgreiche Integration innerhalb der Ärzteschaft stören würden.

Wenn man ein Auge im Fall einer nicht ausreichenden Sprachbeherrschung zudrückt, tut man weder dem Arzt noch dem Patienten ein Gefallen. Bei der Ausübung des ärztlichen Berufs sollte die Sprache nie als nebensächlich angesehen werden, denn sie beeinflusst die Arzt-Patient-Beziehung wesentlich. Die Rolle der Sprache kommt schon bei der Anamnese zum Vorschein, weil die reibungslose Kommunikation bezüglich Vorerkrankungen und Beschwerden des Patienten der wichtige Schritt zur Stellung einer richtigen Diagnose ist. Darüber hinaus muss der Arzt imstande sein, ein Aufklärungsgespräch mit seinem Patienten zu führen und auf seine Fragen zu antworten. Nicht weniger relevant ist hierbei auch das Vertrauen des Patienten gegenüber dem Arzt, das zum großen Teil mittels der gemeinsamen Sprache erreicht werden kann.

Es sollen nicht die ärztlichen Fähigkeiten von ausländischen Medizinern infrage gestellt, sondern die Bedeutung ihrer sprachlichen Kompetenzen betont werden. Angesichts dessen, dass Deutschland weiter auf neue ausländische Fachkräfte angewiesen sein wird, scheint es notwendig, einen größeren Wert auf ihre Deutschkenntnisse zu legen. Eine gute bzw. sehr gute Sprachbeherrschung ist eine unverzichtbare Notwendigkeit. Ansonsten können Risiken und Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen werden.