Doppelpass

Die Lebenslüge der verängstigten Konservativen

Wenn ein Türke zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhält und behält, erleidet er eine Identitätskrise. Wenn ein Deutscher zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit erwirbt, wäre das kein Problem – Prof. Klaus J. Bade kommentiert in seiner MiGAZIN Kolumne die doppelte Staatsbürgerschaft.

Der Koalitionskrach um die doppelte Staatsangehörigkeit entspricht just dem, was Staatsrechtslehrer, Migrations- und Integrationsforscher voraussagten, als das Staatsangehörigkeitsrechts 1999 mithilfe des Kompromissvorschlages verabschiedet wurde, der unter dem Stichwort ‚Optionsmodell‘ in die Geschichte einging. Der Kompromissvorschlag stammte von der FDP. Die war später selbst dagegen und ist jetzt gar nicht mehr da, während es die Missgeburt Optionsmodell noch immer gibt.

Das Optionsmodell werde, so haben wir schon 1999 vorausgesagt, zu einem dauerhaften Streitgegenstand werden und lästige rechtliche Probleme verursachen. Besserwisser sind bekanntlich nur beliebt, wenn sie des Irrtums überführt werden können. Das ist hier offenkundig nicht der Fall.

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Das Optionsmodell werde, so sagten wir weiter voraus, in vielen Fällen eine in den meisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gelungene Integration künstlich offenhalten durch die Vorstellung, dass die Akzeptanz der deutschen als der einzigen Staatsangehörigkeit das allein selig machende Integrationsabitur sei.

Das gehörte zu den erdichteten, häufig sehr vordergründigen Legitimationsversuchen zur Legitimation des stinkfaulen parteipolitischen Kompromisses, mithilfe dessen man eine klare Entscheidung zu Lasten der Betroffenen vertagte, bis sie irgendwann vielleicht einmal nicht mehr vertagbar wäre. Dieser Zeitpunkt ist nun offenbar erreicht.

In der Debatte ist jetzt auch wieder das ursprüngliche Modell des rot-grünen Gesetzentwurfs, nämlich die bedingte Hinnahme der Doppelten Staatsangehörigkeit, also ohne wenn und aber, wenn auch auf Antrag hin.

Die dagegen eingewandten Warnungen vor der Herausbildung von Doppelloyalitäten oder Identitätskrisen sind schlechte politische Lyrik:

Zum einen werden in Deutschland mehr als 50 Prozent aller Einbürgerungen und mehr als 90 Prozent aller Einbürgerungen von EU-Angehörigen in Form von Doppel- oder sogar Mehrstaatigkeit hingenommen, ohne dass die inzwischen Millionen davon Betroffenen irgendwelche mentalen Krankheitssymptome gezeigt oder Identitätsinfektionen im Staatsvolk hervorgerufen hätten.

Zum anderen konnten Spätaussiedler durchaus ihre frühere Staatsangehörigkeit gerne behalten, ohne dass darin ein Problem gesehen wurde. Spätaussiedler aus Polen mit doppelter Staatsangehörigkeit konnten das z.B. dazu nutzen, sich der anfangs extrem günstigen Immobilienpreise zu bedienen. Die aber waren für Nur-Deutsche, z.B. deutsche Flüchtlinge und Vertriebene, nicht erreichbar waren. Dumm gelaufen.

Damit nicht genug: Hinzu kommt, dass das Bundesministerium des Innern, dessen Ressortleiter nicht nur vor einer mentalen Gefährdung von Doppelstaatern mit Migrationshintergrund, sondern sogar vor der Gefährdung der deutschen ‚Identität‘ durch türkische Doppelstaater warnt, auf seiner Informationsseite im Netz in der gleichen Sache dann keine Sorgen hat, wenn sich das gleiche Problem für zugewanderte Deutsche im Ausland stellt, wenn also Mehrstaatigkeit für Deutsche durch den zusätzlichen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit entsteht.

Kraft Gesetzes verliert zwar automatisch, also ohne Entziehungsakt, die deutsche, wer eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Das ist aber zu umgehen, wenn vorher eine ‚Beibehaltungsgenehmigung‘ der deutschen Behörden eingeholt wird (§25 Abs. 2 StAG).

Mehr noch: Wer als Deutscher eine Mehrstaatigkeit erworben habe, heißt es in diesem Text ganz selbstverständlich, der „gibt diese Mehrstaatigkeit in der Regel an die eigenen Kinder weiter. In diesen Fällen wird die Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht auf Dauer hingenommen, d.h. es besteht keine Optionspflicht, sich bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden.“

Und um das Maß voll zu machen, wird am Ende des gleichen Textes achselzuckend berichtet, wie viele deutsche Mehrstaater es gebe – das wisse man gar nicht, „weil sie in Deutschland ausschließlich als Deutsche behandelt werden und sich gegenüber den Behörden nicht auf ihre weitere Staatsangehörigkeit berufen können.“

Und am Ende dieses Passus heißt es dann für die deutschen Mehrstaater ebenso überraschend wie entlarvend obendrein: „besondere Probleme sind durch Mehrstaatigkeit nicht entstanden.“

Hier wird also eindeutig mit zweierlei Maß gemessen: Drittstaater und insbesondere Türken erscheinen anfällig für Loyalitätskonflikte durch Mehrstaatigkeit, Deutsche Mehrstaater sind immun dagegen. Türkische Mehrstaater gefährden, so Bundesinnenminister Friedrich, durch Vererbung ihrer Mehrstaatigkeit die deutsche ‚Identität‘. Bei deutschen Mehrstaatern hingegen sind „besondere Probleme“ dieser Art nicht bekannt.

Fazit: Wenn ein Türke zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhält und behält, erleidet er eine Identitätskrise und gefährdet das Gemeinwohl. Wenn ein Deutscher mit behördlicher Genehmigung zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit erwirbt, wäre das kein Problem. Amen.

Und der Hinweis des BMI, eine umfragebasierte Studie des BAMF habe erwiesen, dass das Optionsmodell ein Erfolgsmodell sei, weil 98 Prozent der befragten Jugendlichen sich für die deutsche Staatsangehörigkeit und für die Aufgabe der türkischen entschieden, ist, wieder einmal, eine manipulative Instrumentalisierung von Forschungsergebnissen:

Ich habe als Beirat im Forschungsinstitut des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge seinerzeit davor gewarnt, diese Umfrage so früh zu machen. Ich fürchtete, dass die Ergebnisse politisch missbraucht werden könnten. Genau ist hier der Fall: Die Untersuchung war methodisch in Ordnung, ihr Ergebnis korrekt. Aber ihre Zahlen dürfen nicht verallgemeinert werden, sonst werden sie manipuliert:

Die hier befragten Jugendlichen, die sich spätestens 2013 für eine Staatsbürgerschaft entscheiden mussten, sind im Jahr 2000 unter eine Sonderregelung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes gefallen. Sie konnten damals auf Antrag der Eltern hin im Alter von bis zu 10 Jahren noch den deutschen Pass bekommen, auch wenn sie also schon bis zu 10 Jahre vor dem Gesetz in Deutschland geboren waren. In diesen Familien gab es mithin ein unbedingtes Interesse an der deutschen Staatsangehörigkeit, das die Entscheidung weitgehend problemlos machte. Die echten Problemfälle für die folgenschwere Entscheidung zwischen dem 18. bis 23. Lebensjahr liegen mithin noch in der Zukunft.

Und diese Zukunft hat schon begonnen: Die im MiGAZIN am 18.11.2013 zitierte Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hat ergeben, das von den 1990 Geborenen und am Stichtag des 7. November 2013 Optionspflichtigen mindestens 176 ‚Doppelstaater‘ die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, statistisch auf das Gesamtjahr verrechnet also jeden zweiten Tag ein Deutscher weniger, der nun als Ausländer im Land bleibt – möglicherweise mit einer durch diesen Hinauswurf erlittenen Identitätsstörung.

Herzlichen Glückwunsch Herr Friedrich.
Herzliches Beileid Deutschland.