Gesetzesinitiative

Bundesrat legt Gesetzesentwurf gegen Kettenduldungen vor

Langjährig geduldete und integrierte Jugendliche sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig schneller einen gesicherten Aufenthaltstitel bekommen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf wurde vorgelegt. Die Bundesregierung sieht aber keinen Handlungsbedarf.

Rund 85.000 Menschen leben mit einer Duldung in Deutschland, etwa die Hälfte von ihnen bereits länger als sechs Jahre. Selbst Aufenthaltsdauer von bis zu 20 Jahren sind keine Seltenheit, obwohl die Duldung nur eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ ist. Da bei vielen Personen die Abschiebung aus ganz unterschiedlichen Gründen über viele Jahre nicht vorgenommen werden kann, sind die sogenannten Kettenduldungen die Folge. So müssen Betroffene über viele Jahre mit der Angst leben, jeden Moment abgeschoben zu werden und sich gleichzeitig bemühen, sich in Deutschland zu integrieren.

Ein schwieriges Unterfangen – auch für die Bundesregierung. Obwohl das Problem bekannt ist, hat sich seit vielen Jahren kaum etwas getan. Zwar wurde im schwarz-gelben Koalitionsvertrag festgehalten, dass „Handlungsbedarf“ besteht, doch mehr als kleine Änderungen im Aufenthaltsgesetz gab es bisher nicht.

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Nicht ausreichend
Nach geltendem Recht wird ein dauerhaftes Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nur dann erteilt, wenn die Abschiebung unmöglich ist oder deutsche arbeitsmarktpolitische Interessen dies erfordern. Außerdem können Jugendliche zwischen 15 und 20 Jahren einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn sie unter anderem mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben, erfolgreich die Schule besuchen beziehungsweise in Ausbildung sind oder arbeiten. Außerdem muss „der Lebensunterhalt gesichert“ sein. Von dieser Regelung haben Schätzungen zufolge aber gerade einmal 2.000 Jugendliche profitiert.

Die Duldung stellt keinen Aufenthaltstitel dar. Sie dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist und für einen bestimmten Zeitraum nicht abgeschoben wird. Der Aufenthalt wird mit der Duldung zwar nicht rechtmäßig, jedoch entfällt mit der Duldung eine Strafbarkeit wegen „illegalen“ Aufenthalts. Geduldete dürfen grundsätzlich nicht arbeiten, jedoch kann die Aufnahme einer Beschäftigung gestattet werden. In einigen Ländern dürfen Geduldete nur in ihrem Bundesland bzw. Landkreis aufhalten (Residenzpflicht).

Das ist aus Sicht der Länderkammer nicht ausreichend. Die bisherigen Regelungen hätten den Umfang der geduldeten Ausländer nicht dauerhaft reduzieren können. Das Aufenthaltsgesetz sehe keine Regelung vor, um Integrationsleistungen, die trotz des schwierigen Duldungsstatus‘ erreicht wurden, anzuerkennen und sogenannte Kettenduldungen zu vermeiden.

Vier Jahre bei Jugendlichen
Deshalb macht sich der Bundesrat für eine Reform des Aufenthaltsrechts stark. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates sieht unter anderem vor, geduldeten Jugendlichen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren in der Bundesrepublik aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können.

Erwachsene Ausländer sollen nach achtjährigem Aufenthalt und nachgewiesener „nachhaltiger Integration“ eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Von einer nachhaltigen Integration soll laut Länderkammer unter anderem dann ausgegangen werden, wenn der Geduldete seinen Lebensunterhalt durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt gesichert hat, über hinreichende Sprachkenntnisse verfügt, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt und straffrei ist.

Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf
„Sofern diese Kriterien in der Gesamtschau erfüllt sind und keiner der Ausschlussgründe vorliegt, soll auch langjährig geduldeten Personen nunmehr eine dauerhaft rechtlich abgesicherte Lebensperspektive in Deutschland eröffnet werden“, so die Länderkammer in der Vorlage. Gleichzeitig werde dem Ausländer die Möglichkeit eröffnet, an einem Integrationskurs teilzunehmen.

Die Bundesregierung hingegen schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie sehe derzeit „keine Notwendigkeit für eine neue Regelung, die auf eine deutliche Herabsetzung der Kriterien für ein dauerhaftes Bleiberecht hinauslaufen würde“. Ob es bei der bestehenden Bleiberechtsregelung noch gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe, „könnte gleichwohl geprüft werden“. Dabei komme nach Auffassung der Bundesregierung „insbesondere dem Erfordernis der vollständigen Lebensunterhaltssicherung eine besondere Bedeutung zu“. (bk)