Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Das Anerkennungsgesetz ist kein Gesetz der Nächstenliebe

Der Bundesrat hat dem sog. Anerkennungsgesetz überraschend zugestimmt. Schavan und Böhmer feiern es als „Meilenstein“ und „Willkommenssignal“. Dabei ist das Gesetz kein Gesetz der Nächstenliebe. Und erreicht ist noch lange nichts.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ zugestimmt. Damit hat die Länderkammer den Weg für die Gesetzesinitiative endgültig freigemacht, sodass es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden kann. Allerdings kam die Zustimmung des Bundesrats überraschend. Zuvor hatte sie 100 Änderungsvorschläge eingebracht.

„Es ist völlig unklar, warum der Bundesrat seine bis zuletzt geäußerten Bedenken verworfen und dem Gesetz zugestimmt hat. Von einer grundlegenden inhaltlichen Überarbeitung, die in den Ausschüssen angemahnt wurde und die das Gesetz dringend nötig hätte, ist plötzlich keine Rede mehr“, erklärte Agnes Alpers (Die Linke), Sprecherin für berufliche Aus- und Weiterbildung.

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Zustimmung kostet 100 Mio.
Für den Sinneswandel sorgte das liebe Geld, ist sich FDP-Politiker Heiner Kamp sicher: „Die SPD-regierten Länder haben die Tragweite des Gesetzentwurfs nicht realisiert. Das zeigt sich daran, dass sie sich das positive Votum im Bundesrat mit 100 Millionen Euro teuer bezahlen lassen.“

Auch Agnes weiß, welche Summe die bisher lautstark geäußerten Bedenken relativiert hat: „Die 100 Millionen, die Frau Schavan den Ländern in Aussicht stellt, um Migranten besser beraten zu können, haben den Ländern ihre Zustimmung vielleicht schmackhaft gemacht, ändern aber nichts an den inhaltlichen Bruchstellen des Gesetzes.“

Schavan und Böhmer in Feierlaune
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) möchte von Mängeln aber nichts wissen. Für sie ist das Gesetz „ein Meilenstein“. „Es zeigt Menschen mit ausländischen Abschlüssen, dass wir ihnen Respekt für ihre Lebensleistung zollen und dass ihre Qualifikationen in Deutschland gebraucht und wertgeschätzt werden“, so die Ministerin.

Auch Maria Böhmer (CDU), Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, lobt das Gesetz in höchsten Tönen. „Heute ist ein bedeutender Tag für die Integration in unserem Land“, so die CDU-Politikerin. Das Gesetz sei ein „deutliches Willkommenssignal an zugewanderte Fachkräfte und Akademiker“ und Anerkennung im doppelten Sinne: „Die Zuwanderer fühlen sich anerkannt, weil ihre Lebensleistung wertgeschätzt und gewürdigt wird. Die Botschaft lautet: Du gehörst dazu! Das ist ein wichtiges Zeichen, damit sich mehr Migranten in unserem Land heimisch fühlen.“

Download: Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in der vom Bundesrat zugestimmten Form kann hier (PDF) heruntergeladen werden.

Was das Gesetz können soll
Offizielle Verlautbarungen von Regierungsstellen preisen das Gesetz ebenfalls in höchsten Tönen an. „Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 1. März 2012 in Kraft treten soll, stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung“, heißt es etwa in einer Erklärung des Bundesbildungsministeriums.

Außerdem werde durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Falle diese positiv aus, würden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfung.

Schließlich werde in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft. Neu sei auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt werde. Und eine zentrale Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werde eingeführt, wo jeder eine telefonische Erstberatung bekommen solle.

Wo das Gesetz hinkt
Soweit so gut. Nun wird sich zeigen müssen, ob das Gesetz in der vorliegenden Fassung auch wirklich den Betroffenen hilft, rasch zur Anerkennung zu kommen. Swen Schulz, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, bezweifelt das. Es bleibe „offen, wie die Betroffenen ihre informell erworbenen Qualifikationen belegen können sollen und wie sie etwaige Nachqualifizierungen bezahlen. Der Aufbruch in eine neue Kultur der Anerkennung, in der die Menschen nicht nur in ein Verfahren geschickt, sondern erfolgreich beraten, unterstützt und ihnen Brücken ins Erwerbsleben gebaut werden, sieht sicher anders aus“.

Agnes‘ Kritik geht in eine ähnliche Richtung. Sie bemängelt, dass nur bundeseinheitlich geregelte Berufe berücksichtigt werden und „ein durchsichtiges Verfahren ist bei über 120 zuständigen Stellen nicht zu erwarten“ ist. „Das Chaos ist vorprogrammiert“, so die Linkspolitikerin. Sie fordert, „ein einheitliches und durchsichtiges Anerkennungsverfahren und einen rechtlichen Anspruch auf Beratung, auch dann, wenn die Gleichwertigkeit der Abschlüsse von Migranten nicht festgestellt wird“. Zudem müssten verbindliche Angebote zur Nachqualifizierung bereitgestellt werden. „Wir wollen Migranten willkommen heißen und nicht nur ihre Verwertbarkeit für den deutschen Arbeitsmarkt überprüfen“, so die Linkspolitikerin.

Kein Gesetz der Nächstenliebe
Genau darauf scheint das Gesetz mitunter auch abzuzielen. Das jedenfalls bestätigen Erklärungen der Unionspolitiker Albert Rupprecht und Marcus Weinberg. „Vor dem Hintergrund der Alterung unserer Gesellschaft und des daraus resultierenden Fachkräftemangels können wir es uns nicht länger leisten, gut ausgebildete Menschen unter Wert zu beschäftigen“, so die beiden Politiker nach der Abstimmung im Bundesrat.

MiG-ARCHIV: Mehr über den Fachkräftemangel und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen gibt es MiG-ARCHIV

Schaut man sich die Details an, so ist zu erkennen, dass im Anerkennungsgesetz vor allem Berufe geregelt sind, wo tatsächlich ein Fachkräftemangel besteht. Das sind insbesondere Lehrer-, Ingenieurs- und Sozialberufe sowie Berufe des Gesundheitswesens. Dennoch: Laut Schätzungen sollen rund 300.000 Zuwanderer von der Neuregelung profitieren. So schafft das Gesetz unterm Strich eine Win-win-Situation – für Deutschland genauso wie für die Zuwanderer.

Und gerade deshalb schickt es sich nicht, den „Wir-schaffen-eine-Willkommenkultur-Ton“ derart in den Vordergrund zu rücken – nicht im 56. Jahr seit der Unterzeichnung des ersten Anwerbeabkommens und nicht nachdem Millionen Arbeitskräfte viele Jahrzehnte niedrigste Arbeiten mit wenig Lohn verrichtet haben. Ohne den heutigen Fachkräftemangel hätte es dieses Gesetz höchstwahrscheinlich nicht gegeben.

Noch ist nichts erreicht
Und dennoch ist es ein längst überfälliger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist aber auch ein kleiner Schritt, dem noch Viele folgen müssen, damit das Vorhaben in der Praxis fruchten kann.

Das wissen auch Böhmer und Schavan. „Es ist wichtig, dass die Länder nun unverzüglich die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, entsprechend dem Bundesgesetz neu regeln“, appelliert Schavan an die Länder. Und Böhmer: „Nur wenn auch die Länder bundesweit einheitliche Regelungen schaffen, ist die umfassende Anerkennung ausländischer Abschlüsse erreicht.“

Vorher nicht.