Expertenanhörung

Spracherfordernis beim Ehegattennachzug überzeugt nicht

Die Meinungen der Sachverständigen bei der Anhörung im Innenausschuss gingen weit auseinander. Gestritten wurde über den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug. Gewinner gab es keine. Verlierer bleiben die Familien.

Unterschiedlicher hätten die Meinungen der Sachverständigen bei der Anhörung im Innenausschuss am Montag nicht sein können. Beraten wurde über das im Jahr 2007 eingeführte Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug. Grundlage der Anhörung waren neben einem „Evaluierungsbericht“ zum Thema ein Gesetzentwurf der Grünen sowie ein Antrag der Linksfraktion. Beide Parteien fordern die Aufhebung der Regelung.

Wilfried Schmäing vom hessischen Innenministerium verteidigte erwartungsgemäß die bestehende Gesetzeslage. Die Regelung „verfolgt das Ziel, die Integrationsfähigkeit von Ausländern zu verbessern, die dauerhaft zu ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen möchten“. Somit komme das Erfordernis der Sprachkenntnisse dem Ausländer selbst zugute.

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Auch Frank Wenger, Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, argumentierte in eine ähnliche Richtung. Das Spracherfordernis habe Bedeutung für den „Schutz von Frauenrechten“. Wenger berichtete von Fällen, in denen Frauen, die vor dem Spracherfordernis eingereist seien, darauf verwiesen, aufgrund ihrer mangelnden Deutschkenntnisse hierzulande von ihrem Partner völlig abhängig gewesen zu sein.

Juristische Einwände
Den juristischen Einwänden von Professor Thomas Groß von der Goethe-Universität in Frankfurt oder von Susanne Schröder vom Deutschen Anwaltsverein konnten sowohl Schmäing als auch Wenger aber nicht entkräften. Groß verwies auf mehrere Tausend Fälle pro Jahr, in denen das Recht, eine Ehe „nicht nur zu schließen, sondern auch gemeinsam zu führen, offensichtlich nicht verwirklicht werden kann“. Dieses Recht sei unter anderem im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie in der EU-Grundrechtecharta verankert. Diese Regelungen ermöglichten Einschränkungen, die aber durch „ein überwiegendes Rechtsgut des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden“ müssten.

Schröder erweiterte die rechtlichen Bedenken auf den Aspekt des Kindeswohls. Wenn das Erlernen von Deutsch-Kenntnissen längere Zeit in Anspruch nehme und die Trennung eines Kindes vom in Deutschland lebenden Elternteil in Kauf genommen werde, sei zu fragen, ob dies mit der UN-Kinderrechtskonvention in Einklang stehe.

Schmäing vom hessischen Innenministerium und Richter Wenger hielten diesen Einwänden die viel kritisierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen. Das Gericht hatte entscheiden, dass das Erfordernis des Sprachnachweises zum Ehegattennachzug mit höherrangigem Recht vereinbar ist, dabei jedoch europarechtliche Aspekte außen vor gelassen.

Die Praxis
Erika Broschek vom Goethe-Institut Istanbul berichtete von Erfahrungen und den besonderen Herausforderungen und verwies auf den Evaluierungsbericht der Bundesregierung. Diese wurde von Hiltrud Stöcker-Zafari, Vertreterin des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften, scharf angegriffen. Der vorliegende Bericht sei lediglich „eine Untersuchung zur Vergewisserung, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Betroffenen erfüllbar und zumutbar sind. Damit liegt hier kein Evaluierungsbericht vor“, so Stöcker-Zafari.

Sie kritisierte außerdem den Schwierigkeitsgrad der Sprachtests und die damit verbundene zeitliche Trennung von Ehepaaren über mehrere Jahre. Eingeführt sei die Regelung mit den Hinweisen, „dass nur ca. 300 Wörter gelernt werden müssen“. Die Praxis sehe „nun völlig anders aus.“

Anhand zahlreicher Beispiele, die beim Verband eingegangen seien, werde deutlich, dass diese Regelung eine unverhältnismäßige Härte darstelle. Die geltende Regelung führe zu starken finanziellen und psychischen Belastungen. Belastet würden insbesondere Menschen mit einem geringen Bildungsstand und geringen finanziellen Mitteln, die davon abgehalten würden, zeitnah zu ihrem Ehepartner ins Bundesgebiet einzureisen. Die Regelung wirke „sozial selektiv und familienfeindlich“.

Vorgeschobene Gründe
Auf der anderen Seite habe die Bundesregierung immer noch nicht den Nachweis erbracht, dass mit der Regelung Zwangsehen verhindert werden. Auch sei es der Bundesregierung bis heute nicht gelungen, zu erklären, wieso der Spracherwerb im Heimatland besser sei als ein Spracherwerb in Deutschland, wo die Lernbedingungen viel besser seien.

So sah es auch der Frankfurter Professor. Ihm schienen ebenfalls keine belastbaren Erkenntnisse vorzuliegen, dass das Spracherfordernis vor Erteilung des Visums für den Ehegattennachzug ein wirksames Instrument zur Verhinderung von Zwangsehen ist. Auch sei zu fragen, ob Sprachkurse nach der Einreise „nicht das mildere Mittel“ sei.

Die migrationspolitischen Sprecher ihrer Partei Memet Kılıç (Die Grünen) und Sevim Dağdelen (Die Linke) sind sich ebenfalls einig darin, dass „Verhinderung von Zwangsehen“ und die nachträgliche Begründung der „Förderung von Integration“ nur vorgeschobene Gründe für die Einführung des Sprachtests waren. Tatsächlich sei es der Bundesregierung darum gegangen, den Ehegattennachzug – insbesondere von sozial schwachen Personen und solchen aus bestimmten Staaten – einzuschränken. (bk)