Die bisherigen Richtlinien deckten das Arbeitsrecht ab; das Zivilrecht und insbesondere die Gleichbehandlung beim Kauf von Waren und Dienstleistungen war nur hinsichtlich der Kriterien Rasse/ethnische Herkunft und Geschlecht geschützt. Die Richtlinie sieht das Verbot von mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung sowie von Belästigung und Viktimisierung vor. Für Menschen mit Behinderungen umfasst das Diskriminierungsverbot die generelle Zugänglichkeit sowie den Grundsatz „angemessener Vorkehrungen“, der bereits im geltenden EU-Recht verankert ist.
Die Unionsparteien bezeichnen das Vorhaben als Belastung. Die Vorschläge der Kommission führten zu mehr Rechtsunsicherheit, heißt etwa aus dem Familienministerium. „Zusätzliche Auflagen führen zu keinen greifbaren Vorteilen für die Betroffenen und werden von uns daher entschieden abgelehnt“, sagte auch der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn.
Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/Die Grünen kritisieren diese Blockadepolitik der Bundesregierung gegen eine Stärkung des europäischen Diskriminierungsschutzes. „Es ist ein politisches Armutszeugnis, dass sich einige wenige Regierungen weiter vehement gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Antidiskriminierungsrichtlinie stemmen und nach immer neuen Vorwänden suchen, den Richtlinienvorschlag zu stoppen“, erklären Manuel Sarrazin MdB, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin.
Die Richtlinie würde Lücken im Antidiskriminierungsrecht schließen und einen besseren Zugang für behinderte und ältere Menschen zu Dienstleistungen wie dem öffentlichen Verkehr, Wohnungen, Telekommunikation und Krediten ermöglichen. „Dies alles wollen CDU und CSU verhindern und greifen auf eine populistische Panikmache zurück. Die Bundesregierung muss ihre Position überdenken und begreifen, dass die gesellschaftliche Teilhabe ein Menschenrecht ist“, fordern Sarrazin und Schewe-Gerigk.