GroKo-Vertrag

Sachverständige sehen Flüchtlingszentren skeptisch

Licht und Schatten sehen Experten des Sachverständenrates im Koaltionsvertrag von Union und SPD im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik. Auf Kritik stößt insbesondere die Aussetzung des Familiennachzugs sowie die geplanten Flüchtlingszentren.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration reagiert mit gemischten Gefühlen auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. In einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme begrüßt er im Grundsatz Vorhaben wie ein Fachkräftezuwanderungsgesetz und das Bekenntnis zu schnelleren und besseren Asylverfahren. Im Detail haben die Experten aber Kritik an den Ankündigungen von CDU, CSU und SPD.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Thomas Bauer, plädierte beispielweise für ein Einwanderungsgesetzbuch statt nur eines Gesetzes zur Zuwanderung von Fachkräften und Menschen mit Berufserfahrung. Dies hätte den Vorteil, die komplexen bisherigen Regelungen durch eine vereinfachte, systematische Gesetzesstruktur zu ersetzen, heißt es in dem zehnseitigen Papier.

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Experten kritisieren Aussetzung des Familiennachzugs

Im Bereich Flüchtlingspolitik hinterfragen die Sachverständigen insbesondere die geplanten zentralen Aufnahmeeinrichtungen („Anker-Zentren“), in denen auch über Asylanträge entschieden und Rückführungen gestartet werden sollen. Die Experten warnen davor, Flüchtlinge dort über den angestrebten Maximalzeitraum von drei Monaten hinaus unterzubringen. Eine verpflichtende Unterbringung in diesen Zentren setze voraus, dass Asylverfahren zügig vonstattengingen und Rechtsschutz realisiert werden könne.

Der Sachverständigenrat erneuert auch seine Kritik an der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Auch die geplante Einschränkung durch Kontingentierung ab August sehen die Sachverständigen kritisch. Ab diesem Zeitpunkt sollen nach den Vereinbarungen von Union und SPD pro Monat 1.000 Angehörige von Flüchtlingen mit dem untergeordneten Schutz aufgenommen werden. Die Experten mahnen an, die Kriterien dafür möglichst präzise zu bestimmen, um eine einheitliche Behördenpraxis zu gewährleisten. (epd/mig)