Racial Profiling

Warum trifft es immer mich?

Wer eine dunkle Hautfarbe hat, gilt schnell als verdächtig und muss seinen Ausweis vorzeigen. Über eine diskriminierende polizeiliche Praxis.

Man sitzt im Zug und hört Musik oder ist mit den Gedanken einfach ganz woanders. Plötzlich wird einem ein Dienstausweis vor die Nase gehalten. Zwei Herren, in einigen Fällen auch eine Dame und ein Herr, stellen sich als Polizisten vor, in Zivil natürlich. Personenkontrolle, reine Routine. Komischerweise ist man die einzige Person im Waggon, die nach dem Pass oder Personalausweis gefragt wird. Der Beamte zieht sein Mobiltelefon hervor, ein älteres Gerät, das man heute als altmodisch bezeichnen könnte, während der zweite nichtssagend dasteht. Der Name, der in dem Pass steht, wird überprüft. Der Polizist nuschelt irgendetwas ins Handy. Dann buchstabiert er den fremd klingenden Namen, den er nicht aussprechen kann. Am Ende heißt es „danke schön“. Die Beamten geben den Pass zurück und gehen weiter.

Der schöne neudeutsche Ausdruck für diese Erfahrung nennt sich racial profiling. Deutschland wurde wegen dieser polizeilichen Praxis gerade erst wieder von Menschenrechtsorganisationen gerügt. Mir ist das schon ein Dutzend Mal während einer Zugfahrt passiert. Nach solch einer Kontrolle merkt man, dass man irgendwie anders ist. Wäre dem nicht so, hätten die Beamten alle anwesenden Personen ohne Ausnahme kontrolliert. Einmal habe ich nachgefragt, warum das immer nur mir passiert und ob das möglicherweise an meiner schwarzen Haarfarbe liegen könnte. Daraufhin drehte sich der zweite Beamte um und fragte eine ältere Frau alibihalber nach ihrem Personalausweis. Natürlich hat er nicht ernsthaft daran gedacht, dass die Frau möglicherweise ein illegaler Flüchtling aus Afghanistan oder aus Somalia sein könnte.

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Wie sieht ein „normaler“ Europäer aus?
Nach solchen Aktionen kocht in einem die Wut auf die sogenannte Staatsgewalt. Als ich einmal gefragt wurde, wohin ich denn fahren wolle und was ich dort vorhätte, wurde es mir zu viel. Ich wies den Beamten darauf hin, dass ich als österreichischer Staatsbürger innerhalb der EU reisen darf, wohin ich will, und dass es ihn nichts angehe, was ich wo machen werde. Nun sah mich der Beamte zornig an. Es sah fast schon so aus, als hätte er die Hoffnung, dass sein Kollege am Telefon etwas Negatives über mich zu hören bekommen wird. Dem war natürlich nicht so. Die Polizisten gingen weiter. Mir wurde ohnehin nie das Gefühl zuteil, dass die Polizei „mein Freund und Helfer“ sei. Als ich auf die Toilette ging, konnte ich sehen, wie die zwei im nächsten Waggon einen afrikanisch aussehenden Mann ebenfalls nach seinem Ausweis fragten.

Im Oktober 2012 erklärte das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Berufungsverfahren solch eine Praxis für rechtswidrig. Ein dunkelhäutiger, deutscher Student hatte nach einer Kontrolle am Bahnhof geklagt. Die Polizisten, so stellte das Gericht fest, haben mit ihrer Vorgehensweise gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Die deutsche Polizeigewerkschaft ist damals sofort über das Urteil hergefallen und hält es für „schöngeistige Rechtsprechung“. Immerhin wissen all die Juristen und Richter nicht, wie es in der Praxis, sprich: „draußen auf der Straße“, abläuft. Nach solch einer Aussage fragt man sich, in was für einem Staat man eigentlich lebt und warum die Polizei sich die Erlaubnis nehmen darf, gewisse Gesetze mit derart billigen Rechtfertigungen in Frage zu stellen. Das Vorgehen der Polizei ist rassistisch und diskriminierend. Seit wann gibt es denn einen „Einheitseuropäer“? Gibt es irgendwelche Vorgaben, die besagen, wie ein Europäer oder ein Deutscher auszusehen hat? Muss er etwa blond und blauäugig sein, um nicht in das „Raster“ dieser Polizisten zu fallen?

Nicht zum letzten Mal
Laut Tahir Della von der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) gab es nach dem Urteil des Oberlandesgerichts keinen gravierenden Fall von „racial profiling“ mehr. Allerdings, so Della, hält die Bundespolizei weiterhin an der Praxis fest. Das letzte Beispiel hierfür sind unter anderem die jüngsten Geschehnisse in Hamburg, wo der Innensenator die Order an die Polizei gab, verschärfte Kontrollen an schwarzen Menschen vorzunehmen. Der Grund hierfür war, Flüchtlinge aus Lampedusa zu erfassen. Allerdings war es auch dieses Mal offensichtlich, dass andere schwarze Menschen, die sich zufällig im Bereich des Hamburger Bahnhofes befanden, ins Raster der Beamten fallen würden.

Ich persönlich blieb in letzter Zeit vor Kontrollen verschont, allerdings nur auf deutschem Boden. Sobald ich jenseits der Grenze bin, in meinem Fall hauptsächlich in Österreich, heißt es wieder: „Ausweis bitte, Sie fallen in unser Täterprofil.“